Ankara/Brüssel – EU-Nachbarschaftskommissar Johannes Hahn hat ein Aussetzen der Vorbeitrittshilfen an die Türkei ausgeschlossen, solange die Beitrittsverhandlungen nicht abgebrochen sind. Hahn erklärte Montag in Brüssel, "solange es keine Grundsatzentscheidung gibt, die Verhandlungen zu unterbrechen oder überhaupt abzubrechen, so lange gibt es eben diese Zahlungen".

Gleichzeitig kritisierte Hahn die Entwicklung in der Türkei. "Es ist schon sehr besorgniserregend, was in dem Land passiert, im Zusammenhang mit Journalisten und Medien". Er könne "nur die türkischen Behörden inständig bitten, die Meinungsfreiheit einzuhalten".

Wirtschaftliche Interessen

Angesprochen auf die Spannungen zwischen Deutschland und der Türkei, erklärte der EU-Kommissar: "Ich sehe mich nicht als besonderer Vermittler" zwischen Berlin und Ankara. "Was Deutschland betrifft, betrifft das im Großen und Ganzen die EU. Das ist kein singuläres Thema eines einzigen Mitgliedstaates." Es bleibe die "Fundamentalkritik am Mangel an Rechtsstaatlichkeit" aufrecht. Aber natürlich werde er sich um Verbesserungen des Verhältnisses bemühen, was in weiterer Folge auch das "angespannte Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei" verbessert könnte.

Trotz der wachsenden Probleme mit der Türkei seien beide Seiten an einem "Upgrading der Zollunion" interessiert, sagte Hahn weiter. Nur "hier gibt es gewisse Rahmenbedingungen, über die wir nicht hinwegkommen. Die müssen respektiert werden."

Bei dem am Dienstag stattfindenden hochrangigen Dialog der EU mit der Türkei werde es "möglicherweise Auffassungsunterschiede geben, wenn es um gewisse rechtsstaatliche Fragen geht. Für uns ist immer wieder fundamental, dass Verdächtigungen und Anklageerhebungen auf substanziell konkretisierbaren Individualvorwürfen basieren. Hier haben wir doch den Eindruck, dass viele der Vorwürfe quasi pauschal erhoben werden, und das widerspricht den rechtsstaatlichen Prinzipien." (APA, 24.7.2017)