Immer wieder wird Kritik an mangelnder Kontrolle der 24-Stunden-Betreuung älterer Menschen daheim laut. Hausbesuche für das Sozialministerium müssen vorher angekündigt werden.

Foto: Christian Fischer

Wien – Zunächst war sie ein illegales Betätigungsfeld. Seit zehn Jahren ist die 24-Stunden-Betreuung legal. Vor zwei Jahren wurden auch die Standesregeln überarbeitet. Allerdings, so kritisieren Grüne und der Verein Chronisch Krank, seien die für ihre Einhaltung zuständigen Behörden zu wenig darüber informiert. Seit 2015 sind Personenbetreuung und Betreuerinnenvermittlung auch gewerberechtlich getrennt. Vermittlungsagenturen müssen seither etwa Kosten transparent darstellen und den Betreuungsaufwand vorab vor Ort prüfen.

Zuständig für die Einhaltung der Regeln sind die Bezirkshauptmannschaften (BHs) beziehungsweise Magistrate. Sie wissen laut Jürgen Holzinger von Chronisch Krank aber nur ungenügend darüber Bescheid. "Erst letzte Woche habe ich zwei BHs am Telefon darüber aufgeklärt", sagte Holzinger am Dienstag bei einer Pressekonferenz, zu der Grünen-Sozialsprecherin Judith Schwentner geladen hatte. Werden Regeln nicht eingehalten, müssten sich Betroffene aber an die BHs wenden. Sie erführen dann jedoch auch nicht, was weiter mit ihrer Anzeige geschehe.

Keine Rückmeldungen

Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es dazu auf Anfrage: "Die Kritik, dass sich die BHs nicht auskennen, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar." Man habe keine entsprechenden Rückmeldungen von Bezirkshauptmannschaften erhalten.

Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal sieht – vor allem im ländlichen Bereich – in der Pflege und da insbesondere in der 24-Stunden-Betreuung ein "Jobpotenzial". Man solle besser mehr Geld dort investieren, als dieses in die Arbeitslosenversicherung zu stecken, sagte er im Ö1- Journal am Montag. Für Grünen-Sozialsprecherin Schwentner suggeriert dies, dass jeder die Betreuung am Menschen machen könne – das sei aber nicht so. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) erinnerte der Vorschlag an die "Aktion 20.000" der Regierung, in deren Rahmen Arbeitslose nach kurzer Einschulung unter anderem stundenweise Ältere im Alltag betreuen sollen, etwa um Einkäufe zu erledigen. Erste Pilotprojekte laufen.

Nur Alltagstätigkeiten

Auch die 24-Stunden-Betreuerinnen dürfen nur Alltagstätigkeiten übernehmen, außer wenn sie von Ärzten oder diplomiertem Pflegepersonal für Pflegehandgriffe eingeschult wurden. Die Haftung übernimmt bei Delegation der Arzt – was viele Mediziner laut Holzinger nicht wollen.

An der Verteilung der Fördergelder in diesem Bereich zeigt sich, dass viele Menschen mit hohem Pflegebedarf 24-Stunden-Betreuung beanspruchen: So waren nach Angaben der Grünen im Vorjahr die meisten der 27.300 Förderbezieher Menschen mit Pflegestufe 4 (8819) und Stufe 5 (8403).

Betreuungsbedarf erheben

Vermittlungsagenturen von Personenbetreuerinnen sind seit 2015 auch dazu verpflichtet, vor Ort den Betreuungsbedarf zu erheben. Dass diese Einschätzung Personen ohne klare Qualifikation machen könnten, kritisiert Schwentner ebenso: "Das sollte ein geregeltes Gewerbe mit entsprechender Ausbildung sein." Das Wirtschaftsministerium erteilt dem eine Absage: Weitere Reglementierungen würden grundsätzlich abgelehnt, hieß es dort.

Schwentner und Holzinger fordern weiters eine zentrale Anlaufstelle für Betreuungsnehmer. Sein Verein registriere rund 100 Anfragen zur 24-Stunden-Betreuung pro Woche, sagte Holzinger. Dafür gebe es den Sozialministeriumsservice als Anlaufstelle, heißt es beim Sozialministerium.

Angemeldete Hausbesuche

Der Bund fördert 24-Stunden-Betreuung mit rund 550 Euro pro Monat beziehungsweise 500 je Betreuerin pro Monat bei Anstellung. Von den rund 27.000 Förderbeziehern werden laut Sozialministerium rund 5000 im Jahr geprüft. Dabei zeige sich hohe Zufriedenheit, so Stögers Büro. Allerdings sind ausschließlich angemeldete Hausbesuche erlaubt. Schwentner fordert, beim Ansuchen um Förderungen auch die Betreuungsverträge und Zertifikate der Betreuerinnen unter die Lupe zu nehmen.

Aus dem Sozialministerium heißt es dazu, dass man laufend an der Verbesserung der Qualität der Betreuung zu Hause arbeite und derzeit ein umfassendes Pflegekonzept für die Zukunft erstelle. Außerdem erwarte man sich vom Rechnungshof, der die 24-Stunden-Betreuung gerade prüft, konkrete Handlungsanleitungen. (Gudrun Springer, 25.7.2017)