Berlin/Hamburg – Aus Konsequenz aus dem Fall des Messerattentäters von Hamburg hat sich das deutsche Innenministerium dafür ausgesprochen, die Fristenregelungen im EU-Dublin-Verfahren abzuschaffen. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte am Mittwoch, dass der über Norwegen eingereiste Angreifer Ahmad A. nicht wieder dorthin abgeschoben werden konnte, weil die Frist dafür im Juli 2015 um einen Tag verpasst wurde.

Aufgrund der verstrichenen Frist habe Norwegen die Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt, die Zuständigkeit für den Fall des Palästinensers sei somit an Deutschland übergegangen, sagte die Ministeriumssprecherin. Die Fristenregelungen im europäischen Dublin-Verfahren seien aber für viele Beteiligte "nicht wirklich praktikabel".

Im Zuge der Diskussionen über eine Reform der Dublin-Verordnung gebe es daher "erste Überlegungen", die Fristen abzuschaffen, fügte sie hinzu. "Das würde dann dazu führen, so hoffen wir, dass der Praxis Einhalt geboten wird, dass sich Einzelne durch Verstreichen der Fristen den Dublin-Regelungen entziehen können." Im europäischen Dublin-Verfahren ist der Staat der Ersteinreise grundsätzlich für ein Asylverfahren zuständig.

Dublin-Regeln

Der 26-jährige Angreifer, der am Freitag einen Menschen erstochen und mehrere verletzt hatte, reiste im März 2015 über Norwegen nach Deutschland ein und stellte im Mai einen Asylantrag. Ein Abgleich mit der Datenbank Eurodac ergab daraufhin, dass er bereits von Norwegen als Asylbewerber registriert war. Aufgrund der Dublin-Regeln hätte er also dorthin zurückgeschickt werden können – wenn das deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damals nicht die Frist dafür verpasst hätte.

Er blieb daraufhin in Deutschland und wurde in der Folgezeit von den Behörden zwar als radikalisiert eingestuft, nicht aber als Gefährder. Zugleich scheiterte die Rückführung des abgelehnten Asylbewerbers daran, dass er noch keine gültigen Personalpapiere hatte. (APA, 2.8.2017)