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Was haben Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzungen mit der Bekämpfung von Terror zu tun? Nichts – würde man vermuten, trotzdem finden sie sich auch im sogenannten Sicherheitspaket der Regierung, das von Innenminister Wolfgang Sobotka wegen der "Terrorlage in Europa" vehement gefordert wird. Künftig sollen Piratenseiten von Internet-Providern blockiert werden können, die etwa Filme oder Musik kostenlos anbieten. Auch Seiten mit Pornographie oder gewaltverherrlichende Darstellungen sollen gesperrt werden können – und zwar von den Providern.

"Privatisierung von Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung"

Kritik an der geplanten Regelung gibt es von den Datenschützern von Epicenter.works. Sie kritisieren, dass es dem Internetanbieter überlassen wird, "ob, wann, wie, warum und wie lange solche Inhalte gesperrt werden". Da es jedoch um Sperren im Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Handlungen geht, komme dies einer "Privatisierung von Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung gleich". Auch sieht man die EU-Verordnung zur Netzneutralität in Gefahr, wenn "ein privates Unternehmen entscheiden soll, ob es den Datenverkehr manipuliert" und bestimmt, auf welche Inhalte im Internet zugegriffen werden kann.

Die Aktivisten vermuten hinter dem Gesetzesvorschlag "große Internetanbieter in Österreich, die derzeit unter gewissen Kosten für gerichtlichen Sperrverfügungen gegen strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße leiden, sowie einen österreichischen Anbieter von netzseitigen Viren- und Jugendschutzfiltern." Epicenter.works nennt aber keine Namen.

Aus dem Gesetzesvorschlag mit der Formulierung "wie etwa".
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Kritiker von Netzsperren verweisen schon seit Jahren darauf, dass illegale Portale wie die mythische Hydra seien: Wird ein Kopf abgeschlagen, wachsen zwei neue nach. Sperren führten daher zu einem Katz-und-Maus-Spiel. Zusätzlich werde durch Netzsperren eine Zensur-Infrastruktur geschaffen, die später auf politische Bereiche ausgedehnt werden könnte. Das befürchten auch die Aktivisten von Epicenter.works, da im Gesetzesvorschlag durch die "Formulierung "wie etwa" klar wird , dass Netzsperren nicht auf die aufgezählten Deliktgruppen beschränkt sind."

In Österreich sind Netzsperren bereits seit vergangenem Sommer 2014 Realität. Der Oberste Gerichtshof entschied damals, dass die Blockade ein geeignetes Mittel sei, um Rechteverletzungen zu verhindern. Konkret ging es um den Film Das weiße Band des Regisseurs Michael Haneke, der auf dem Portal kinox.to abrufbar war. Österreichische Parlamentsparteien lehnten Netzsperren daraufhin unisono ab. (sum, 4.8. 2017)