Wer so eine Packung zu Hause hat, sollte sie vernichten.

Foto: Morgenland

Bei einer behördlichen Nachprüfung wurde in zwei Packungen ein erhöhter Gehalt an Blausäure festgestellt. Das Wareneingangsanalysen in der Prouktion zeigten zwar keine Abweichungen, dort sind die Werte im erlaubten Bereich. Trotzdem werden folgende Chargen mit folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes, aus den Fach- und Einzelhandel zurückgerufen.

L161948: 13.09.2017

L162030: 18.09.2017

L162785: 08.12.2017

L162786: 08.01.2018

L170875: 08.04.2018

L171781: 07.07.2018

Insofern gilt: All jene, diesolche Aprikosenkerne kaufen der Firma "Morgenland" mit der Produktbezeichnung "Süße Aprikosenkerne, Bio, 250g (Art.-Nr.: 150110001)" gekauft haben, sollten sie vernichten. (red, 7.8.2017)