Kaution, Maklerprovision, Mietvertragsgebühr – die lästigen Nebenkosten eines neuen Mietvertrags.

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Wien – Beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrages ist meistens vom Mieter eine Kaution zu hinterlegen. Üblicherweise sind dies drei Bruttomonatsmieten; vom Gesetz her wären sogar sechs erlaubt. Auch drei sind aber für viele Mieter schon eine hohe finanzielle Hürde – zumal beim Bezug einer neuen Wohnung oft hohe Nebenkosten auf Mieter zukommen: Mietvertragsgebühr und Maklerprovision, oft auch Ausgaben für neue Möbel.

Kautionsfonds bundesweit geplant

Die Abschaffung der Provisionen für Mieter (Stichwort Auftraggeberprinzip) und der Mietvertragsgebühr hat die SPÖ ohnehin schon länger auf ihrer Forderungsliste; nun hat sie sich auch in Sachen Kautionen etwas überlegt. "Mit der Einführung eines Wohnungskautionsfonds wollen wir Menschen mit niedrigen Einkommen helfen, diese Hürde leichter zu nehmen und ihnen so den Wohnungsstart erleichtern", heißt es im jüngst zum Wahlprogramm ausgebauten "Plan A". Wo die Idee herkommt, wird dort nicht verhehlt: "Nach dem Vorbild eines Modells aus der Steiermark" wolle man künftig "zinslose Darlehen" an Niedrigverdiener vergeben.

In der Steiermark gibt es einen solchen Kautionsfonds tatsächlich landesweit seit 2016, eingeführt von SPÖ-Landesrätin Doris Kampus. Ursprünglich stammt die Idee aber aus Graz, wo sie schon 2010 von der damaligen Wohnungsstadträtin Elke Kahr (KPÖ), nunmehr Verkehrsstadträtin, eingeführt wurde.

90 Prozent zahlten zurück

"Wer die Voraussetzungen für den Bezug einer Gemeindewohnung erfüllt, kann um finanzielle Unterstützung für die Kaution ansuchen", erklärt Kahr das Prinzip dem Standard. Zurückgezahlt werden muss das zinslose Darlehen erst beim Wiederauszug aus der Wohnung – also dann, wenn der Mieter ohnehin regulär die Kaution vom Vermieter zurückbekommen sollte. So ganz genau hingeschaut, ob tatsächlich alles zurückbezahlt wird, hat man dabei aber bisher nicht. "Ehrlich gesagt ist das den Aufwand nicht wert." Zu 90 Prozent sei das Geld aber zurückgeflossen, so Kahr, die das System aus ihren vorhandenen Budgetmitteln finanzierte.

Das Land Steiermark stellte im Vorjahr 1,5 Millionen Euro extra zunächst für drei Jahre zur Verfügung, um den Kautionsfonds landesweit umzusetzen. Die Abwicklung erfolgt dabei über die Gemeinden, konkret in 82 (von 287), die sich dazu bereiterklärt hatten.

"Extrem kompliziertes" Prozedere

Die Gemeinden müssen nun zuerst beim Land um Förderung ansuchen, um ihre Bewohner unterstützen zu können. Bis zu 500 Euro gibt es pro Haushalt, allerdings nicht erst beim Auszug rückzahlbar wie in Graz, sondern in kleinen Raten innerhalb von drei Jahren. Bestimmte Einkommensgrenzen sind einzuhalten, außerdem ist der Höchstbeitrag, den das Land einer einzelnen Gemeinde zur Verfügung stellt, nach Gemeindegröße gestaffelt. So mancher Gemeinde war das "zu mühsam", wie Landesrätin Kampus selbst zugibt. Erst vor wenigen Wochen hat sie deshalb Volkshilfe und Caritas ins Boot geholt; auch die beiden Organisationen nehmen seither Anträge entgegen.

Auch Kahr nennt das beim Land erdachte Prozedere "extrem kompliziert". Gemeinden, in denen es davor schon einen Kautionsfonds gab – neben Graz etwa auch Mürzzuschlag -, blieben deshalb bei ihrem Modell.

Beschränkung auf drei Monatsmieten

Wie oft ein Darlehen bereits gewährt wurde, kann man im Büro der Landesrätin nicht sagen, an einer Auswertung fehlt es noch. Abzuwarten bleibt auch, wie sich die Bundes-SPÖ ihren Kautionsfonds vorstellt; genauere Überlegungen dazu gibt es nämlich ebenso wenig. Schon konkreter ist die Forderung, die Kaution künftig wie in Deutschland auf drei (Netto-)Monatsmieten zu beschränken – das steht ebenfalls im "Plan A". (Martin Putschögl, 13.8.2017)