Wien – Insgesamt zehn Parteien wollen bei der Nationalratswahl am 15. Oktober bundesweit antreten. Sie haben laut Innenministerium bis Freitag in allen Landeswahlkreisen Wahlvorschläge eingebracht.

Klar war bereits das Antreten von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grünen, Neos, Liste Pilz, Liste Schnell und KPÖ. Am Freitag sind noch die Liste von Roland Düringer sowie die Partei "Die Weißen – Das Recht geht vom Volk aus" dazugekommen. Damit würde der Rekord aus dem Jahr 2008 eingestellt, als es ebenfalls zehn österreichweite Kandidaturen gab.

Über "Die Weißen" ist bisher noch wenig bekannt. Ihre Selbstbeschreibung auf ihrer Homepage klingt jener der Düringer-Liste nicht unähnlich: "Die Weißen sind keine Partei, sie sind die Brücke zwischen allen Menschen und dem Nationalrat", heißt es dort. Über konkrete inhaltliche Vorstellungen findet sich vorerst nichts.

Einige treten nur regional an

Darüber hinaus treten einige Listen nur in einzelnen Bundesländern an. In Wien und Oberösterreich hat die Sozialistische Linkspartei einen Wahlvorschlag eingebracht. In Vorarlberg wollen die Christliche Partei Österreichs, die Männerpartei sowie die NBZ (Neue Bewegung für die Zukunft) antreten.

In Wien haben die Listen "Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt" sowie "Obdachlose in der Politik" einen Wahlvorschlag eingebracht.

Insgesamt stehen somit 16 Parteien zur Wahl. Das ist ein neuer Rekord, in den Jahren 2008 und 2013 bewarben sich jeweils 14 Parteien.

Parteien, die nicht auf Abgeordnetenunterschriften zurückgreifen können, mussten in den vergangenen dreieinhalb Wochen Unterstützungserklärungen Wahlberechtigter sammeln – und zwar zwischen 100 und 500 je nach Größe des Landes. Österreichweit sind also zumindest 2600 Unterschriften nötig.

Stimmzettel werden Anfang September gedruckt

Die Landeswahlbehörden werden die überprüften und für gültig befundenen Wahlvorschläge spätestens am 24. August veröffentlichen. Ganz fix sind die Stimmzettel allerdings erst mit der Sitzung der Bundeswahlbehörde am 31. August, gedruckt werden können sie dann Anfang September.

Am 31. August werden nicht nur die Bundeswahlvorschläge abgeschlossen und veröffentlicht, sondern die Bundeswahlbehörde könnte theoretisch auch noch Entscheidungen der Landeswahlbehörden korrigieren – und allenfalls eine Kandidatur doch nicht zulassen.

In Druck gehen können die Stimmzettel auch deshalb erst nach der Sitzung der Bundeswahlbehörde, weil dann klar ist, ob eine Partei ein Feld für eine Bundesvorzugsstimme braucht. Bei einer Partei, die keinen Bundeswahlvorschlag einbringt, wird dieses Feld ausgegraut.

Für die Reihung auf dem Stimmzettel spielen die Bundeswahlvorschläge allerdings keine Rolle. Diese steht bereits mit dem Abschließen der Landeswahlvorschläge (am 24. August) fest. (red, APA, 18.8.2017)