Die "Kronen Zeitung" feuerte 2016 ihren Sportchef.

Foto: STANDARD/Fidler

Wien – Robert Sommer, bis Juni 2016 Sportchef der "Kronen Zeitung", ist mit der Klage gegen seine Entlassung abgeblitzt. Eine Sprecherin des Arbeits- und Sozialgerichts Wien bestätigte dem STANDARD, dass das Gericht die Entlassung Sommers durch das Kleinformat als rechtswirksam sieht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wie berichtet, trennte sich die "Kronen Zeitung" im Sommer 2016 von ihrem langjährigen Mitarbeiter, der 2012 vom Stellvertreter zum Sportressortleiter avancierte. Entlassungsgrund waren unrichtige Reisekostenabrechnungen, was das Gericht in erster Instanz bestätigte. Das Urteil von Ende Juni ist vorige Woche schriftlich an die Rechtsvertreter zugestellt worden. Sommer kann innerhalb von vier Wochen dagegen berufen.

"Überhöhte Spesen"

Nach Ansicht des Gerichts hat Sommer "unrichtige Reisekostenabrechnungen gelegt und somit überhöhte und unberechtigte Spesen vom Arbeitgeber erhalten", heißt es auf STANDARD-Anfrage. Konkret soll Sommer in den Spesenabrechnungen "unrichtige Personen" angegeben haben – etwa Sportler oder Funktionäre. Laut Auskunft des Österreichischen Skiverbands (ÖSV), Fußballverband oder beispielsweise des Segelverbands hätten diese Treffen mit den in den Abrechnungen genannten Personen jedoch nicht stattgefunden.

Sommer sei damit von der "Kronen Zeitung" konfrontiert worden, allerdings habe es auch bei der korrigierten Version noch Ungereimtheiten gegeben. Vor Gericht habe Sommer zwar eingeräumt, dass er sich nicht mit den genannten Personen getroffen habe, sondern mit anderen, deren Namen wollte er aber laut Gericht nicht nennen. Eine Überprüfung habe somit nicht stattfinden können. Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit sei erfüllt, urteilt das Arbeits- und Sozialgericht.

Laut Gericht brachte Sommer auch vor, dass die Entlassung verspätet erfolgt sei und nicht den formalen Kriterien entsprochen hätte, da sie nur einer der beiden Geschäftsführer ausgesprochen habe. Das Erstgericht weist beide Punkte als unbegründet zurück.

Eine Beantwortung der STANDARD-Anfrage bei Sommers Rechtsvertretung, ob er gegen das Urteil berufen werde, ist noch ausständig.

Update :

"Wir werden mit unserem Mandanten in den nächsten Tagen die Möglichkeit einer Berufung erörtern", sagt Thomas Kralik von DLA Piper auf STANDARD-Anfrage. Robert Sommer seien falsche Kilometergeldabrechnungen vorgeworfen worden. Kralik schildert den Fall so: "Herr Sommer hat anstatt von Informanten, die er getroffen hat, Namen von anderen Personen auf den Kilometergeldabrechnungen angegeben. Herr Sommer wollte zum Schutz dieser Informanten deren Identität weder gegenüber dem damaligen Geschäftsführer der "Kronen-Zeitung", Herrn Altermann, noch vor Gericht preisgeben. Er hat lediglich angeboten, dem Chefredakteur seine Informanten zu nennen. Aus diesem Grund hat das Gericht befunden, dass die Kilometergeldabrechnungen nicht verifiziert werden können und daher die Entlassung nicht zu Unrecht ausgesprochen wurde." (red, 21.8.2017, Update am 22.8.2017)