Wien/Graz – In der Causa Telekom wird das Verfahren um eine 120.000 Euro-Zahlung der Telekom Austria (TA) an die Grazer ÖVP gegen den steirischen Nationalratsabgeordneten Bernd Schönegger neu aufgerollt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das in nichtöffentlicher Sitzung entschieden, bestätigte Mediensprecherin Helene Bachner-Foregger am Mittwochnachmittag der APA.

Der ÖVP-Mandatar war im Juni 2016 im Zusammenhang mit dem Zahlungsfluss vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Beitrags zur Untreue zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Schuldig erkannt wurden daneben auch ein ehemaliger ÖVP-Mitarbeiter und späterer Head of Public Affairs bei der TA sowie eine ÖVP-nahe Werberin, die den inkriminierten Geldbetrag erhalten und für den Grazer Gemeinderatswahlkampf im Jänner 2008 verwendet haben soll. Sie fassten Bewährungsstrafen von drei bzw. neun Monaten aus. Auch diese Urteile wurden vom OGH gekippt.

Das Höchstgericht folgte damit einer Empfehlung der Generalprokuratur. Diese hatte in einem Croquis eine möglicherweise falsche rechtliche Beurteilung des Erstgerichts aufgezeigt und angeregt, es möge in einem neuen Verfahren geprüft werden, ob nicht der Tatbestand des schweren Betrugs vorliegt.

Chance zur Rehabilitation

Schönegger, der nach wie vor Geschäftsführer der Grazer ÖVP ist, hat in diesem Fall stets seine Schuldlosigkeit betont. Dem Nationalrat wird er nach den Wahlen im kommenden Herbst nicht mehr angehören – er hatte eine mögliche Wiederkandidatur davon abhängig gemacht, ob das Urteil in der Instanz "hält". Die vom OGH nunmehr angeordnete Neudurchführung seines Verfahrens, das für Schönegger eine Chance auf eine Rehabilitation bedeutet, kommt für ihn zu spät.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Wien handelte es sich bei der TA-Zahlung um eine illegale Parteienfinanzierung zugunsten der ÖVP, die ursprünglich – im Zuge der Ermittlungen unbekannt gebliebenen – Verantwortlichen der Bundespartei zugesagt wurde. In weiterer Folge soll höheren Orts entschieden worden sein, das Geld der Grazer ÖVP zur Finanzierung des Gemeinderatswahlkampfs zukommen zu lassen. In Umsetzung dieses Vorhabens soll der TA der Kontakt zu Schönegger vermittelt worden sein, der seit 2005 als Geschäftsführer der Grazer Volkspartei fungierte. Die verfahrensgegenständlichen 120.000 Euro wurden sodann aus dem Vermögen der eTel-Gruppe – die TA hatte Ende 2006 das irische Telekommunikationsunternehmen übernommen – aufgebracht. Als Empfänger der Zahlung wurde eine ÖVP-nahe Medienagentur bedacht, die mit der Abwicklung des Grazer Gemeinderatswahlkampfs betraut war, wobei die Agentur zur Verschleierung eine Rechnung für "Beratung der Integration der Markenarchitektur der eTel Austria in die Telekom Austria TA AG" legte.

Schönegger soll – so zumindest die Anklage – der Firma nicht nur die Daten des Rechnungsempfängers sowie den Inhalt der zu erstellenden Scheinrechnung weitergeleitet haben. Er erteilte der Agentur angeblich auch den Auftrag, die Zahlung auf Rechnung der steirischen Volkspartei entgegen zu nehmen und für deren Zwecke im Grazer Gemeinderatswahlkampf zu verwenden. Der ÖVP-Abgeordnete hat demgegenüber stets versichert, er habe mit dem Geldfluss nichts zu tun gehabt. Ein verdächtiges, namentlich an ihn gerichtetes und im Zuge der Ermittlungen sichergestelltes Mail eines TA-Mitarbeiters mit Informationen über die Zahlungsabläufe will Schönegger nicht erhalten bzw. nicht gelesen haben. (APA, 30.8.2017)