Wien – Die Arbeiterkammer (AK) bekämpft derzeit rechtlich die Sperrgebühr von Card Complete in Höhe von 40 Euro. Betroffene sollten die Gebühr nur unter Vorbehalt einer rechtlichen Klärung und Rückforderung bezahlen. Der Vorbehalt sollte schriftlich und eingeschrieben erklärt werden, rät AK-Expertin Benedikta Rupprecht allen Betroffenen.

Zum Hintergrund: Die AK führe seit 2012 ein entsprechendes Verfahren gegen Card Complete. Obwohl die AK erstinstanzlich recht bekommen habe, sei ein rechtskräftiges Urteil aber noch ausständig, sagt Rupprecht. Aus ihrer Sicht liegt der Fall eindeutig, da der OGH schon in anderen Fällen entschieden habe, dass Sperrgebühren nicht dem Zahlungsdienstegesetz entsprechen würden. Zudem seien Kunden dazu verpflichtet, ihre Karte sperren zu lassen, wenn diese gestohlen werde oder der Verdacht auf Missbrauch vorliege. (aha, 2.9.2017)