Justizminister Brandstetter (ÖVP) schärft beim Sicherheitspaket nach

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Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) werden am Freitag einen "nachgeschärften" Entwurf zum Sicherheitspaket präsentieren. Dieser beinhaltet weiterhin die Überwachung verschlüsselter Nachrichten. Aufgrund des geplanten Einsatzes von Schadsoftware zur Ermittlung dieser Nachrichten hatte Koalitionspartner SPÖ dem Sicherheitspaket eine Absage erteilt. Präzisierungen gibt es etwa bei der Video-Überwachung sowie bei Informationen im Bereich von sogenannten Sicherheitsforen.

Das Justizministerium bleibt bei der Überwachung verschlüsselter Dienste, will jedoch mehr Rechtsschutz bieten. So sollen Berufsgeheimnisträger stärker geschützt werden. Bei der akustischen Überwachung von Personen in Fahrzeugen wird eine Erhöhung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eingezogen. Zum Einsatz kommen kann sie zur Aufklärung von Verbrechen mit einer Strafdrohung von mehr als drei Jahren sowie zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten nach den Paragrafen 278 und 278 b, Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung. Klar gestellt wird ferner, dass das heimliche Eindringen in ein Fahrzeug in diesen Fällen jeweils im Einzelnen eine gerichtliche Bewilligung erfordert.

Nationalrat soll Berichte erhalten

Bei der Anordnung und Bewilligung der Ermittlungsmaßnahme soll über die Rechte des Betroffenen informiert werden, außerdem soll dem Nationalrat jährlich über den Einsatz der Spionagesoftware Bericht erstattet werden. Maschinelle Kommunikation soll ausgeschlossen werden: Damit Nachrichten überwacht werden können, muss zumindest ein Kommunikationsteilnehmer menschlich sein. Wie berichtet versteht das Justizministerium unter "Nachricht" nicht nur Chats, sondern auch das Surfen im Internet oder Bestellvorgänge.

Außerdem soll konkretisiert werden, dass IMSI-Catcher lediglich Standortdaten, aber keine Inhaltsdaten erfassen dürfen. Im Bereich der Beschlagnahme von Briefen soll der Rechtsschutzbeauftragte stärker eingebunden werden. Brandstetter will im Nationalen Sicherheitsrat auf die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen in Deutschland verweisen, wo der Einsatz von Staatstrojanern erlaubt worden ist.

Keine personenbezogenen Daten bei Sicherheitsforen

Über die umstrittenen Sicherheitsforen soll nur im Anlassfall und "ausschließlich bereit öffentlich bekannte Informationen" ausgetauscht werden. Eine Übermittlung personenbezogener Daten soll anders als zuerst vorgeschlagen nicht erfolgen. Bei den Sicherheitsforen handelt es sich um Gremien zur Einbindung privater Bürger.

Im Rahmen der Videoüberwachung soll festgehalten werden, dass private Nutzer Videomaterial ihrer Webcams nur auf freiwilliger Basis an die Behörden weitergeben können. Echtzeitstreaming soll im Anlassfall zulässig sein. Eine längere Aufbewahrungspflicht von Videoaufzeichnungen soll dann vorgeschrieben werden können, wenn diese von öffentlichen Orten stammen und zuvor eine ortsbezogene Risikoanalyse durchgeführt wurde.

Die Asfinag soll nur dann Verkehrsdaten an die Sicherheitsbehörden übermitteln dürfen, wenn es zur Fahndung nach Verdächtigen oder der Abwehr von "kriminellen Verbindungen" und "Aufklärung gefährlicher Angriffe" dient. Bei der Registrierung von Prepaid-Handy-Wertkarten hat das Innenministerium die erforderlichen Stammdaten konkretisiert. Erfasst werden sollen Name, akademischer Grad, Anschrift und Geburtsdatum. Die Registrierung von Prepaid-Karten sowie das Quick-Freeze, also die Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung, sollen erst mit Juli kommenden Jahres in Kraft treten.

SPÖ erteilte Sicherheitspaket zuvor Absage

Es ist zu bezweifeln, dass die Änderungen ausreichen, um eine Zustimmung der SPÖ zu ermöglichen. Klubobmann Andreas Schieder hatte dem Sicherheitspaket im STANDARD-Gespräch in dieser Form eine klare Absage erteilt. Allerdings gibt es SPÖ-Politiker wie Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil, die mehr Gesprächsbereitschaft durchklingen ließen. (fsc/br/APA, 31.8.2017)