Bern/Wien – Die Luftstreitkräfte Österreichs sollen künftig enger mit jenen der Schweiz kooperieren. Die Schweizer Luftwaffe soll etwa künftig verdächtige zivile Flugzeuge auch im grenznahen Staatsgebiet Österreichs identifizieren und bei Bedarf intervenieren können. Der Regierung in Bern genehmigte am Mittwoch ein entsprechendes neues Luftpolizeiabkommen.

Wie das Außenministerium in Wien am Mittwochabend mitteilte, hatte die Bundesregierung die Unterzeichnung des sogenannten Nacheile-Abkommens mit der Schweiz am 14. Juli beschlossen. "Jetzt erfolgen gerade die letzten Abstimmungen mit den zuständigen Schweizer Behörden, um übereinstimmende Vertragsurkunden sicherzustellen", hieß es aus dem Ministerium.

Für Österreich werde Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) unterzeichnen, vonseiten der Schweiz Amtskollege Parmelin.

Das bisherige Abkommen habe sich auf den Austausch von Luftlagedaten beschränkt und keinen grenzüberschreitenden Einsatz mit Flugzeugen gestatte. Mit dem Abkommen werde eine Sicherheitslücke geschlossen. Die Lufträume beider Staaten sind relativ klein: Luftfahrzeuge könnten ihn in wenigen Minuten durchfliegen. Damit die Luftstreitkärfte den Dienst effizient wahrnehmen können, sind sie darauf angewiesen, bereits ab der Landesgrenze intervenieren zu können. Dies bedinge eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, hieß es in der Schweiz

Bereits bewährt

Die Kooperation mit anderen Staaten hat sich gerade bei Anlässen wie dem Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, WEF) im nur zwei Flugminuten von der Grenze entfernt liegenden Davos nachteilig ausgewirkt, hielt die Schweizer Regierung fest. Während des WEF 2017 habe man deshalb im Sinne eines Pilotversuchs die angestrebte Form der Zusammenarbeit erprobt.

Mit dem neuen Abkommen erhalten die Luftstreitkräfte Österreichs und der Schweiz nun die Möglichkeit, Maßnahmen bereits auf dem Territorium des anderen Staates einzuleiten. Flugzeuge sollten über die Grenze in den Luftraum des anderen Staates begleitet werden dürfen, bis die andere Luftwaffe übernehmen könne. Zulässig soll auch die visuelle Identifizierung der Flugzeuge, das Erstellen eines visuellen Nachweises sowie die Befragung der Besatzungen über Funk sein. Ein Waffeneinsatz als Ultima Ratio luftpolizeilicher Maßnahmen darf indes weiterhin nur durch eigene Flugzeuge über dem eigenen Staatsgebiet erfolgen. (APA, red, 6.9.2017)