Tierschutzvereine dürfen mit dem aktuell gültigen Gesetz nicht mehr Katzenbabys von heimischen Bauernhöfen retten und diese online weitervermitteln, wie zahlreiche Tierschutzinitiativen argumentieren.

Foto: APA / Wiener Tierschutzverein

Wien – Das im Frühjahr novellierte Tierschutzgesetz sorgt nach wie vor für heftige Debatten. Tierschützer schlagen Alarm und sehen im neuen Gesetz ein Hauptproblem: Es verbietet die Online-Vermittlung von Tieren, wenn ein Tierschutzverein nicht auch ein Tierheim in Österreich betreibt.

Für viele private Vereine und Initiativen ist das aber nicht möglich, sie sind auf Online-Vermittlungen angewiesen. Tierschutzvereine dürfen mit dem neuen Gesetz aber nicht mehr Katzenbabys von Bauernhöfen retten und diese online weitervermitteln, wie zahlreiche Vereine wie Pro4pet argumentieren.

SPÖ-Initiativantrag am 20. September

In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der zuständigen Ministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) an die Grünen – die das neue Gesetz ebenfalls heftig bekämpfen – kündigt sie die "Erlassung weiterer rechtlicher Rahmenbestimmungen durch Verordnung" an. Am Gesetz soll also noch nachgebessert werden. "Dabei soll es im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage für einzelne Tätigkeiten jedenfalls noch zu deutlichen Erleichterungen kommen", heißt es in der Anfragebeantwortung.

Auf Anfrage des STANDARD im Büro von Rendi-Wagner wird bestätigt, dass die SPÖ einen Initiativantrag beim nächsten Plenum am 20. September, "also noch vor der Wahl", einbringen wird. Dieser soll "helfenden Privatpersonen die Vermittlung von Tieren in Not über das Internet" ermöglichen.

Tiere müssen mindestens sechs Monate alt sein

Das allerdings mit gehörigen Einschränkungen: So soll die öffentliche Vermittlung von Tieren erst dann erlaubt werden, wenn diese mindestens sechs Monate alt sind. Die Online-Vermittlung soll zudem nur dann erlaubt werden, wenn der Halter oder die Halterin der Tiere verstorben oder krank ist. Mit dem Mindestalter soll illegaler Welpenhandel verhindert werden, wie es aus dem Büro von Rendi-Wagner heißt.

Schon bisher erlaubt ist "nicht öffentliches" Anbieten von Tieren. Darunter fällt der Aushang eines Zettels im Tiervereinsgebäude, der Aushang in der Praxis eines Tierarztes oder die Weitervermittlung via Mundpropaganda.

ÖVP: Es gibt "Gesprächsbedarf"

Eine Mehrheit für den SPÖ-Vorschlag im Parlament ist allerdings noch nicht klar: Im ÖVP-Klub heißt es, dass es zum vorliegenden SPÖ-Entwurf noch "Gesprächsbedarf" gibt. Alle Details seien noch nicht ausverhandelt. Mit den Grünen habe die SPÖ noch gar nicht gesprochen, sagte Tierschutzsprecherin Christiane Brunner. Die Grünen fordern, dass es bei der Online-Vermittlung der Tiere keine Altersbeschränkung geben soll, und sie werden einen eigenen Antrag einbringen, sagte Brunner.

In Wien waren nach Inkrafttreten der Tierschutzgesetznovelle im Juli bereits Strafverfügungen für die Online-Vermittlung von Tieren ausgestellt worden. Das Rathaus betonte aber, dass man sich an die Übergangsfrist bis Juli 2018 halten werde. (David Krutzler, 7.9.2017)