Peter Seisenbacher (hier auf einer Aufnahmen von den Olympischen Spielen 2012) ist wieder auf freiem Fuß.

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Kiew – Der mit Vorwürfen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen konfrontierte zweifache Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher ist am Freitag in Kiew aus der Auslieferungshaft entlassen worden. Sein Grazer Verteidiger Bernhard Lehofer bestätigte in der Nacht auf Samstag einen Bericht in der Online-Ausgabe der "Kronen Zeitung".

"Das Auslieferungsverfahren wird auf freiem Fuß fortgesetzt", bezog sich Lehofer auf die wenige Stunden zuvor in der Ukraine getroffene Entscheidung. Überraschend kam die Enthaftung insofern nicht, als das Bezirksgericht von Kiew-Podil den 57-jährigen Ex-Judoka auf die Dauer von 40 Tagen inhaftiert hatte, nachdem Seisenbacher am 1. August auf Ersuchen der Wiener Justiz in einer Wohnung in Kiew festgenommen worden war. Nach Seisenbacher war international gefahndet worden, nachdem er sich seinem Prozess, der am 19. Dezember 2016 am Wiener Landesgericht starten hätte sollen, per Flucht entzogen hatte, die ihn über Georgien in die Ukraine führte.

Ausreiseverbot

Weil sich die 40-Tage-Frist nun dem Ende zuneigte, wird Seisenbacher die bevorstehende Nacht in einem Hotel statt in einer Gefängniszelle verbringen, wie sein Verteidiger berichtete. "Er ist in guter Verfassung. Er ist auch von den ukrainischen Behörden gut behandelt worden", sagte Lehofer. Sein Mandant dürfe die Ukraine bis zur Entscheidung, ob dem Auslieferungsersuchen stattgegeben wird, nicht verlassen. "Er muss sich dem laufenden Auslieferungsverfahren weiterhin zur Verfügung stellen", erklärte der Anwalt. Wann feststeht, ob Seisenbacher der Wiener Justiz übergeben wird, sei nicht absehbar.

Der zweifache Olympiasieger war nach dem Ende seiner aktiven Karriere als Trainer dem Judo-Sport treu geblieben. In seinem Wiener Judo-Verein soll er – so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wien – zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht haben. Seisenbacher hat sich zu den wider ihn erhobenen Anschuldigungen nicht öffentlich geäußert. Für ihn gilt die Unschuldvermutung.(APA, 8.9.2017)