Unerwarteter Geldregen. Den gab es in Frankfurt einst als Kunstprojekt. Nun gibt es ihn für einige Arbeitnehmer, denn das Finanzamt erstellt in vielen Fällen seit heuer die Steuerbescheide automatisch. Wer sich bisher nicht getraut hat, seinen Antrag einzubringen, darf sich also freuen.

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Wien – Hunderte Schüler und Studenten haben in diesem Sommer Ferialjobs oder Praktika absolviert. Beim Blick auf ihren Gehaltszettel ist vielen dabei wohl der große Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettobetrag übel aufgefallen. Denn Sozialversicherung und Lohnsteuer schlagen ordentlich zu Buche. Die gute Nachricht: Die Lohnsteuer kann vom Finanzamt zurückgeholt werden. Die noch bessere Nachricht: Dafür muss man seit heuer nicht mehr tun als abwarten. Denn die Arbeitnehmerveranlagung geht nun in vielen Fällen automatisch.

Seit Juli verschickt das Finanzamt automatisch erstellte Steuerbescheide, die über die Höhe der Steuergutschrift für das Jahr 2016 informieren. Den Bescheid bekommt, wer bis Ende Juli des Folgejahres nicht selbst aktiv wurde. Für die Schüler und Studenten, die heuer im Sommer gearbeitet haben, heißt das: Wenn sie bis Ende Juli 2018 nicht selbst eine Arbeitnehmerveranlagung einbringen, wird das Finanzamt von sich aus aktiv, berechnet die Steuerlast und zahlt ein Guthaben automatisch aus. Rund eine Million Steuerbescheide hat das Finanzamt heuer bereits automatisch erstellt. Mehr als die Hälfte wurde schon verschickt, rund 60.000 Gutschriften ausbezahlt.

Was aber, wenn man neben der Lohnsteuer noch andere Absetzposten – wie Werbungskosten oder andere Sonderausgaben – geltend machen will? Dann muss auch weiterhin ein Antrag beim Finanzamt eingereicht werden. Dabei schließen sich die beiden Systeme aber nicht aus, erklärt Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums. Denn selbst wenn das Finanzamt von sich aus aktiv wird und jemand einen automatisch erstellten Bescheid erhält, können die anderen Kosten oder Absetzbeträge nachträglich eingereicht werden. Eine nochmalige Gutschrift daraus wird mit der automatisch erstellten gegengerechnet. "Es kann nichts schiefgehen", sagt Pasquali.

Freiwilliger Verzicht

Wem es zu mühsam ist, beide Systeme im Auge zu behalten, der kann dem Finanzamt auch mitteilen, dass man auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung verzichten möchte, weil eben noch andere Abzugsposten berücksichtigt werden sollen.

Die automatisch erstellten Steuerbescheide gibt es derzeit ohnehin nur für die Arbeitnehmerveranlagung und nur, wenn

· der Gesamtbetrag der Einkünfte ausschließlich aus lohnsteuerpflichtigen Einkünften besteht,

· aus der Veranlagung eine Gutschrift resultiert und

· aufgrund der bisherigen Aktenlage vermutlich keine Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Freibeträge oder Absetzbeträge geltend gemacht werden.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor und wird bis zum Ablauf des zweitfolgenden Kalenderjahres (erstmalig also bis 31. Dezember 2018) keine Steuererklärung abgegeben, wird jedenfalls eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt, wenn sich aus der Aktenlage eine Gutschrift ergibt. Da es ab 2017 auch noch zur automatischen Übermittlung von bestimmten Sonderausgaben – etwa Spenden oder Kirchenbeiträgen – kommt, "wird dieses Service dann noch mehr an Bedeutung gewinnen", sagt Steuerberaterin Claudia Modarressy, Partnerin bei IBD Steuerberatung.

Wann kommt das Geld?

Eingeführt wurde die sogenannte antragslose Veranlagung mit der letzten Steuerreform. Die Idee war, dass vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder Mindestpensionisten ihre Steuergutschrift jedenfalls bekommen – und nicht aus Unkenntnis darum umfallen. Hinzu kommt, dass alljährlich viele Menschen ihre Steuergutschrift liegenlassen, weil sie sich vor dem Antrag scheuen. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer vom Finanzamt jährlich 250 Euro retour. Der eine oder andere mag wohl überrascht gewesen sein, als die Post mit der Steuergutschrift eingelangt ist. Im Finanzministerium spricht man zwar von einigen Rückfragen. Die meistgestellte Frage dabei war laut Pasquali aber: "Wann bekomme ich das Geld überwiesen?". Das passiert vier bis sechs Wochen nach der Zustellung des Bescheids. Wichtig ist dabei, die vom Finanzamt mitgeteilten Kontodaten zu überprüfen und Änderungen zu melden, um die Steuergutschrift sicher zu erhalten, erklärt Modarressy.

Verwirrung gibt es bei der Frage, ob wegen der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung nun im Fall von Sonderausgaben immer eine Steuererklärung bis Juli des Folgejahres abgegeben werden muss. Die Antwort ist: nein. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wirkt sich auf die prinzipiellen Fristigkeiten nicht aus. Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann auch weiterhin innerhalb von fünf Jahren für das betreffende Jahr eingereicht werden.

Antrag zurückziehen

Und die gute Nachricht dabei: Sollte wider Erwarten statt der erhofften Gutschrift eine Nachzahlung herauskommen, kann der Antrag binnen einem Monat wieder zurückgezogen werden. Kleiner Nachsatz: Das gilt aber nur, wenn es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt, die gemacht werden muss, wenn etwa zwei oder mehr Dienstverhältnisse bestanden haben oder etwa Krankengeld bezogen wurde. (Bettina Pfluger, 16.9.2017)