Die Festivalbühne in Köln.

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Ankara/Köln – Aus Protest gegen ein Kurden-Festival in Köln hat die Türkei am Samstag den deutschen Botschafter in Ankara ins Außenministerium zitiert. Die Türkei verurteile "nachdrücklich", dass die von Sympathisanten der verbotenen PKK organisierte Veranstaltung erlaubt und es geduldet worden sei, "dass dort Terrorpropaganda betrieben wurde", erklärte das Ministerium.

Das deutsche Auswärtige Amt äußerte sich auch am Sonntag nicht zu dem Vorgang. An dem Festival in Köln hatten am Samstag nach offiziellen Angaben mehrere tausend Menschen teilgenommen. Nach dpa-Informationen geht die Polizei intern von rund 14.000 Teilnehmern aus, die Veranstalter sprachen von mehr als 40.000.

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Im Herbst 2016 (Archivbild) demonstrierten tausende Kurden und Aleviten gegen den türkischen Präsidenten Erdogan und schwenkten Fahnen mit dem Konterfei von Abdullah Öcalan.
Foto: Oliver Berg/dpa

Das Festival stand unter dem Motto "Freiheit für Öcalan, Status für Kurdistan, Demokratie für den Mittleren Osten". Gefordert wurde die Freilassung des zu lebenslanger Haft verurteilten Anführers der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan. Veranstalter war der Verein NAV-DEM (Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen in Deutschland), der laut deutschem Bundesamt für Verfassungsschutz der PKK nahesteht.

Das türkische Außenministerium warf der deutschen Regierung vor, im Kampf gegen den Terror mit zweierlei Maß zu messen. Obwohl es in Deutschland verboten sei, seien auf der Veranstaltung PKK-Symbole benutzt, Öcalan-Plakate gezeigt und eine "terrorverherrlichende Botschaft von einem der gegenwärtigen PKK-Anführer verlesen" worden. Die PKK ist auch in Deutschland seit 1993 als Terrororganisation verboten. Seit kurzem ist zudem das öffentliche Zeigen von Öcalan-Porträts untersagt.

Die Organisatorin der Veranstaltung räumte ein, dass "ein oder zwei" solcher Porträts gezeigt, aber nach Aufforderung wieder entfernt worden seien. Die Polizei teilte mit, dass im Verlauf einzelne Teilnehmer verbotene Symbole gezeigt hätten. Es seien vier Anzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungs- und Vereinsgesetz geschrieben worden. In einem weiteren Fall wird gegen einen Unbekannten ermittelt, der eine 24-jährige Polizistin nach einer Verfolgung zu Boden gerissen hatte. Der Mann war zuvor aus einer Gruppe geflohen, die kontrolliert werden sollte. Die Beamtin wurde am Kopf verletzt. (APA, dpa, 17.9.2017)