Niqabträgerin auf dem Kitzsteinhorn: Ab Oktober begeht sie eine Verwaltungsübertretung, die sie bis zu 150 Euro kosten kann.

Foto: Thomas Neuhold

Wien – Man nennt es Burkaverbot. Doch das Antigesichtsverhüllungsgesetz, das im Oktober, also in zehn Tagen in Kraft tritt, verbietet das Verhüllen oder Verbergen der "Gesichtszüge durch Kleidung oder Gegenstände" insgesamt.

Treffen jedoch soll es hauptsächlich muslimische Frauen, die in der Öffentlichkeit aus traditionellen oder religiösen Gründen Niqab – einen Gesichtsschleier mit Augenschlitz – oder eine Burka – einen vollständigen Körperschleier mit, manchmal, Stoffgitter vor den Augen – tragen. Die emotionalen Diskussionen vor Beschluss der im Integrationspaket enthaltenen Regelung lassen hier keine Zweifel aufkommen.

Organstrafverfügung

Ziel der Regelung ist "die Förderung von Integration durch Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft". Erreicht werden soll dies durch Bestrafung von Gesichtsverhüllung als Verwaltungsübertretung mit "bis zu 150 Euro" Geldbuße. Die Strafe kann von der Polizei per Organstrafverfügung ausgesprochen werden. Ein Muss ist die Bestrafung also nicht. Die genauen Durchführungsbestimmungen wird das Innenministerium am Donnerstag bekannt geben.

Beim Wiener Tourismusverband – kurz: Wien Tourismus – ist man über die neue Regelung wenig erfreut. "Wir müssen aber damit leben", sagte Unternehmenssprecher Walter Straßer zum Standard: "An der Wertschätzung unserer arabischen und asiatischen Gäste wird das Verhüllungsverbot aber nichts ändern".

Botschaften bereits aktiv

Die Bundeshauptstadt verzeichnet alljährlich 83.000 Nächtigungen saudi-arabischer Touristen, 117.000 aus den arabischen Emiraten, 156.000 aus asiatisch-arabischen Ländern wie dem Libanon, Jordanien oder auch Kuwait. Es handle sich um eine "ausgabefreudige Klientel, die in der gehobenen Hotellerie absteigt", sagt Straßer. In Wien gibt es jährlich 14,96 Millionen Nächtigungen. In den betroffenen Herkunftsstaaten sei "das Thema schon angekommen", sagt Straßer. Auch die österreichischen Botschaften seien tätig geworden. Aus dem Außenministerium gab es dazu bis Redaktionsschluss keine Infos.

Eine der Hauptdestinationen für arabische Gäste in Österreich ist das Land Salzburg – und hier vor allem Zell am See, Gastein und die Landeshauptstadt. Rund 660.000 Nächtigungen arabischer Gäste verzeichnet die Salzburg Land Tourismusgesellschaft pro Jahr – 80 Prozent davon im Sommer. Gemessen an der Gesamtnächtigungszahl sind das immerhin 2,3 Prozent.

Schweizer Erfahrungen

Allerdings treffe das Vollverschleierungsverbot nur einen ganz kleinen Teil der saudischen Touristinnen, viele seien unverschleiert, sagt Salzburgs Tourismusboss Bauernberger. Die Touristiker gehen das Thema jedenfalls höchst gelassen an. Einen Rückgang bei den Nächtigungszahlen erwarte er jedenfalls nicht.

Diesbezügliche Erfahrungen hat man im Schweizer Kanton Tessin, seit Juli 2016 gilt dort ein Verhüllungsverbot. Bisher war dies in dem stark touristisch ausgerichteten Kanton kein Problem: Die Polizei musste ganze sieben Mal eingreifen. Denn die Gäste aus dem arabischen Raum machen bloß rund zwei Prozent der Touristen aus.

Nun jedoch soll es zu einer Volksabstimmung über ein schweizweites Burkaverbot kommen. Unlängst hat ein Komitee um den SVP-Abgeordneten Walter Wobmann die benötigten 100.000 Unterschriften eingereicht. "Ich bin optimistisch, dass das Volk ein Zeichen gegen den extremen Islam und gegen politische Chaoten setzen wird", sagte Wobmann. Das geplante Verhüllungsverbot richtet sich genauso gegen vermummte Polit-Demonstranten wie gegen Burka-Trägerinnen. (bri, kbo, neu, 20.9.2017)