Ein Fußballstadion ist kein Ponyhof. Aber wie dieser auch kein rechtsfreier Raum. Weshalb die Diskussion darüber, wie der oberösterreichische Regionalligist Union Gurten nach dem Rassismusskandal anlässlich eines Cupspiels vom österreichischen Fußballbund am besten zu belangen sei, ebenso nebensächlich ist wie die Frage, wie der Verein mit jenen Besuchern umgehen soll, die den Altacher Spieler Bernard Tekpetey angepöbelt, verhöhnt und auf das Widerlichste beleidigt haben.

Die Sportgerichtsbarkeit ist in diesen Fällen zahnlos. Platzsperre für einige Spiele? Stadionverbote auf Zeit? Ein Verein, der sich ohnehin nur eines Zuseherschnitts von rund 500 erfreut, muss auch einige Zeit ohne Karteneinnahmen überleben können. Die Aussicht, für einige Monate Heimspiele von Union Gurten nicht sehen zu dürfen, kann selbst auf den eingefleischten Fan nur mäßig abschreckend wirken.

Es existieren allerdings Gesetze, die in solchen Fällen durchzusetzen wären – von den Behörden. Auf Grundlage von Paragraf 115 Absatz 1 Strafgesetzbuch zum Tatbestand der Beleidigung hat die Staatsanwaltschaft mit Ermächtigung des Beleidigten von Amts wegen zu verfolgen und ein Strafverfahren gegen die Beleidiger einzuleiten, wenn rassistische Motive zugrunde liegen. Bei Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. Im speziellen Fall sollte es nicht schwierig sein, die übelsten Pöbler ausfindig zu machen. Kleinvereine wie Gurten kennen ihre Pappenheimer.

Bei mangelnder Kooperationsbereitschaft kann ja wiederum die Sportgerichtsbarkeit tätig werden. Dass Referee René Eisner den Spieler Tekpetey ausgeschlossen hat, weil dieser auf die Beschimpfungen nach seinem Torerfolg mit der Geste des Halsdurchschneidens reagiert hat, ist von dieser Sportgerichtsbarkeit ebenso gedeckt wie die Sperre des Stürmers für zwei Spiele (eines bedingt). Die Sportrichter haben da für ihre Begriffe Milde gezeigt. Vielleicht haben sie aber auch das nötige Fingerspitzengefühl vermissen lassen. Und vielleicht gilt das auch für Eisner, der sich die rote Karte sparen und damit den wahren Tätern dieser Geschichte einen billigen Triumph hätte verwehren können. (Sigi Lützow, 22.9.2017)