Die Causa Krages wird das Arbeitsgericht noch länger beschäftigen. Es geht um die Kündigungen des früheren Chefs René Schnedl und des einstigen Leiters der Rechtsabteilung, Yalcin Duran. Das Gericht lehnte den ungewöhnlichen Krages-Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, ab.

Foto: simo

Eisenstadt – In der vergangenen Woche ist die sogenannte Krages-Geschichte um ein, wenn schon nicht helles, so doch vielleicht erhellendes Kapitel weitergeschrieben worden. Die burgenländische Krankenanstalten GmbH – die seit April an vielerlei Fronten mit ihrem einstigen Geschäftsführer und seinem Chefjuristen streitet – stand in zwei getrennt geführten Verfahren als beklagte Partei vorm Arbeitsgericht Wiener Neustadt. Geklagt hatten eben der frühere Geschäftsführer René Schnedl und der einstige Leiter der Rechtsabteilung der Krankenhausholding, Yalcin Duran. Prozessgegenstand ist in beiden Fällen die Frage, ob die Entlassung zu Recht erfolgte. Oder nicht.

Im Verfahren Schnedl vs. Krages – Schnedl werden multiple Pflichtverletzungen vorgeworfen – hat der Anwalt der beklagten Partei, Alexander Sporn, beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen. Der Antrag wurde abgewiesen.

Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung

Richterin Daniela Bernart-Kysely erklärte nach kurzer geheimer Beratung, eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung sei durch die Prozessöffentlichkeit eher unwahrscheinlich. Auch eine "Medienkampagne" habe sie nicht erkennen können. Die strengen, eng gefassten Bestimmungen des Paragrafen 172 Zivilprozessordnung seien also nicht anzuwenden.

Der "Kurier" erfuhr aus der geheimen Beratung: "Dem Vernehmen nach soll Sporn durch die Berichterstattung eine Beeinflussung der Gemeinderats- und Nationalratswahl in den Raum gestellt haben. Er selbst sagte, erst nach Anhörung aller Zeugen ergebe sich ein Gesamtbild, davor bestünde die Gefahr der Einseitigkeit." Wie in jedem Straf- oder Zivilprozess.

Darabos politisch zuständig

Da es nur schwer vorstellbar erschien, dass ein solch erfahrener, versierter Jurist wie Sporn von der Kanzlei Maxl & Sporn einen solch ungewöhnlichen Antrag aus eigenem, sozusagen bloß prozesstaktischen Gründen einbringt, versuchte DER STANDARD sich bei den politischen Entscheidungsträgern umzuhören, ob dem ungewöhnlichen Anwaltsbegehr vielleicht ein Klientenwunsch zugrunde gelegen sei. Immerhin steht die Krages zu 100 Prozent im öffentlichen Eigentum, Aufsichtsratschef ist der jeweilige Sozial- und Gesundheitslandesrat, aktuell also Norbert Darabos von der SPÖ.

Dessen Büro versprach einen Rückruf, beim Versprechen blieb es. In der jüngsten Landtagssitzung antwortete Darabos auf die Anfrage des schwarzen Abgeordneten Christoph Wolf, wer diesen Antrag veranlasst habe: "Ich nicht."

Der ressortunzuständige Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) auch nicht. Wolle man diesbezüglich was erfahren, solle man sich ans zuständige Ressort wenden.

Ziel erreicht

Oder gleich an die Krages, die ja der formal unmittelbare Klient des Alexander Sporn ist. Der interimistische Nachfolger von René Schnedl, der langjährige Finanzchef des Hauses, Karl Helm, antwortete aus einer Sitzung prompt per Mail: "Wie mir bekannt ist, wurde Ihre Anfrage seitens unseres Rechtsvertreters bereits beantwortet."

Tatsächlich kam diese Antwort dann am Freitag frühmorgens. In der freundlichen Mail stand dieser eine, klare, unmissverständliche, wuchtige Satz: "Zu Ihrer telefonischen Anfrage: Mit dem Antrag wurde das Ziel verfolgt, dass die Verhandlung weiterhin durch Sachlichkeit geprägt ist. Dieses Ziel wurde erreicht." (Wolfgang Weisgram, 22.9.2017)