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Die Bankengruppe wollte wollte ein OGH-Urteil im Verfahren gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten, bevor einbehaltene Negativzinsen zurückgezhalt werden.

Reuters / Heinz-Peter Bader

Wien – Nach einem weiteren OGH-Urteil müssen nun auch die Raiffeisenbanken zu viel verrechnete Zinsen zurückzahlen. Eine einseitige Zinsuntergrenze ist laut Urteil unzulässig. Raiffeisen hat sich bisher, im Gegensatz zu vielen anderen Banken, gegen Rückzahlungen geweigert und wollte ein OGH-Urteil im Verfahren gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten, teilte der Verein an Konsumenteninformation (VKI) am Montag mit.

Seit dem zweiten Quartal 2015 gibt es im österreichischen Bankensektor Negativzinsen. Aus Sicht des OGH haben die Banken seit damals bei variabel verzinsten Krediten die negativen Zinsen nicht ordnungsgemäß an diese Kreditnehmer weitergegeben. Der VKI hatte daraufhin die Banken aufgefordert, Kunden die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben, was auch viele Banken getan haben. Vor allem die Raiffeisenbanken reagierten jedoch mit einer Absage, woraufhin der VKI im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Raiffeisenbank Bodensee beim OGH einleitete.

Einseitige Zinsuntergrenze ungültg

Das höchstinstanzliche Urteil bestätigt nun, dass Banken bei Krediten keine einseitige Zinsuntergrenze in Höhe des Aufschlags festlegen dürfen. Zu viel verrechnete Zinsen müssen zurückgezahlt werden. Im Summe müssen österreichische Banken wie berichtet rund 360 Mio. Euro an ihre Kunden zurückzahlen.

Man habe Verständnis dafür, dass die Zinsrückzahlung nicht auf Knopfdruck durchgeführt werden könne, fordere jedoch alle Banken zur Erklärung auf, dass sie zu Unrecht zu viel verrechnete Zinsen zurückzahlen. Diese Forderung richte sich vor allem an die Raiffeisenbanken, sagte Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI am Montag in einer Aussendung. (APA, 25.9.2017)