Man muss in diesen heißen Wahlkampftagen der oberösterreichischen FPÖ gelassen und kühl eine Frage stellen: Worum geht es bei dem blauen Erlass, dass Schulwegpolizisten einen Führerschein brauchen, wirklich? Steht die Sicherheit im Vordergrund – oder stört es einfach, dass sich am unteren Ende der Kelle die Hand von Achmed, Mohammed oder Ali befindet.

Jene, die am lautesten vor Parallelgesellschaften warnen, die mangelnde Integrationsbereitschaft anprangern und mit besonderer Vorliebe das Bild des Asylwerbers in der sozialen Hängematte zeichnen, zerstören jetzt mit einem aberwitzigen Erlass gelungene Integrationsprojekte.

Wer zur Kelle greifen darf, um damit ein sicheres Geleit auf dem Schulweg zu gewährleisten, ist in Österreich streng geregelt. Geistige und körperliche Fähigkeiten, entsprechendes Auftreten, ein blütenweißer Leumund, verkehrspolizeiliche Schulungen sind nur einige wenige Voraussetzungen. Warum nun ein B-Führerschein für den Zebrastreifen-Dienst vorgeschrieben ist, lässt sich nur als politischer Willkürakt interpretieren. Zumal ja bei Schülerlotsen – Schüler die ab dem 13. Lebensjahr andere Schüler sichern dürfen – die Fahrradprüfung reicht.

Womit eigentlich auch schon die Eingangsfrage beantwortet ist. Die blaue Peinlichkeit am Straßenrand hat nur einen Grund: der Integration die rote Kelle zu zeigen. Braucht man dazu eigentlich einen Führerschein? (Markus Rohrhofer, 26.9.2017)