Karl-Heinz Grasser könnte noch heuer vor dem Richter stehen.

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Wien – Das Gerichtsverfahren gegen Karl-Heinz Grasser und Co in der Causa Buwog und Linzer Terminal Tower dürfte wohl noch im Dezember beginnen. Davon gehen derzeit jedenfalls Rechtsanwälte von Angeklagten, etliche Strafrichter und Beamte im Justizministerium aus. Sie alle rechnen mit einem Start der Hauptverhandlung noch heuer – und sie gehen nicht davon aus, dass ein neuer Richter gesucht werden muss.

Derzeit ist ja in der Causa der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Zug. Ihn hat der Anwalt des angeklagten Immobilienunternehmers Ernst Karl Plech angerufen, weil er Bestimmungen der Strafprozessordnung für verfassungswidrig hält, in denen es um Zuständigkeiten und vor allem die Verbindung von Verfahren geht. Würde der VfGH dem folgen und die Gesetzesstellen aufheben, wäre die für die Causa Buwog vorgesehene Strafrichterin Marion Hohenecker nicht zuständig. Eine weitere Verzögerung in der Causa, die seit Jahren anhängig ist, wäre wohl die Folge.

Regierung verteidigt Gesetz

Die Bundesregierung wehrt sich in ihrer Stellungnahme an den VfGH naturgemäß gegen den Antrag auf Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit. Der Gesetzgeber habe bei den Vorschriften, wann Gerichtsverfahren verbunden werden müssen, seinen "Gestaltungsspielraum nicht überschritten", heißt es in dem Schriftsatz, der dem STANDARD vorliegt. Zudem habe der Oberste Gerichtshof verfassungsrechtliche Bedenken einer der beiden angefochtenen Gesetzesstellen 2013 "bereits ganz generell ausdrücklich verneint". Der VfGH wird demnächst entscheiden, er absolviert gerade seine Herbstsession.

Im Wiener Straflandesgericht ("Graues Haus" oder "Landl") wird jedenfalls schon umgebaut, für die Causa Buwog mit ihren 16 Angeklagten, von denen etliche mehrere Anwälte beschäftigen. Der Große Schwurgerichtssaal ist derzeit eine Baustelle, neue Technik wird eingebaut, altes Mobiliar entsorgt – soweit der Denkmalschutz, der für den 1872 errichteten, zweigeschoßigen Saal (samt Apsis und Galerie) das zulässt. Das Justizministerium hat für den Umbau jedenfalls ein Sonderbudget freigemacht.

Für den früheren Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft (StA) Wien, Volkert Sackmann, zeitig die Beschäftigung mit der Causa Buwog bzw. der VfGH-Beschwerde jetzt eine unangenehme Folge: eine Disziplinaranzeige der Präsidialsektion des Justizministeriums bei der Wiener Anwaltskammer.

Disziplinaranzeige

Wie das kommt: Der Exstaatsanwalt arbeitet seit Jahresbeginn in einer Wiener Anwaltskanzlei. Dort gab er am Donnerstag in einem Pressegespräch seine Ansicht zur Zuständigkeitsfrage in der Causa Buwog bekannt. In seinen Augen ist nicht Richterin Hohenecker zuständig, sondern jene Richterin, die den zweiten Durchgang des Verfahrens "Villa Esmara" führt. In dem war auch Karl Petrikovics angeklagt gewesen – und der ist auch Angeklagter in der Causa Buwog.

Staatsanwalt in der Causa Esmara war: Volkert Sackmann. Öffentliche Erörterungen dazu dürfe der Exstaatsanwalt nicht tätigen, meint das Ministerium. Und nennt in seiner Anzeige auch Medienberichte, laut denen Sackmann in seiner jetzigen Rolle auch Ex-Immofinanzchef Petrikovics betreue. Sackmann sagt sinngemäß dazu, er habe nichts Vertrauliches ausgeplaudert.

In den Augen der Präsidialsektion widerspricht Sackmanns Verhalten § 10 der Rechtsanwaltsordnung. Der schreibt unter anderem fest, dass Anwälte keine Fälle übernehmen dürfen, rund um die sie davor einmal "als Staatsanwalt tätig waren".

der STANDARD betont, dass für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt. (Renate Graber, 29.9.2017)