Eine verschleierte Frau in der Wiener Innenstadt. Das Bild stammt vom August 2016. Ab 1. Oktober 2017 ist Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit ein Verwaltungsstrafdelikt.

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Wien/Graz – In Österreich tritt am Sonntag das Antiverhüllungsgesetz in Kraft. Wer dann in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss mit einem Organmandat von bis zu 150 Euro rechnen. Die Polizei kündigte an, mit "Fingerspitzengefühl", aber konsequent vorzugehen – DER STANDARD berichtete.

Rupert Wolff, der Präsident der Rechtsanwaltskammer (Örak), übte am Freitag beim Anwaltstag in Graz scharfe Kritik am Verhüllungsverbot. Die Ansätze seien "schlecht und falsch" – und die Bezeichnungen verharmlosend. Offenbar wolle man "das Kind nicht beim Namen nennen", wenn tief in Grundrechte eingegriffen wird.

Das Verhüllungsverbot vulgo Burkaverbot wurde in erster Linie geschaffen, um muslimische Frauen davon abzuhalten, in der Öffentlichkeit ihr Gesicht zu bedecken. Das Gesetz ist allerdings so formuliert, dass jegliche Verhüllung, also etwa auch Masken, über die Nase gezogene Schals oder Atemmasken, verboten ist.

Ausnahmen gibt es bei medizinischer Indikation, bei der Sportausübung (Skibrille), wenn die Verhüllung beruflich notwendig ist (Handwerker, Mediziner) sowie bei Traditionsveranstaltungen (Fasching).

Problemfall Halloween

Ob zu Halloween Monster und Zombies herumziehen dürfen, ist noch unklar, da Halloween in Österreich nicht zum Brauchtum zählt. Die Polizei wartet hier noch auf Anweisungen.

Dafür dürfen aber Motorradfahrer beim Betanken ihrer Fahrzeuge den Helm auflassen – "wie großzügig", ätzte Örak-Präsident Wolff. Er lehnt auch viele zur Diskussion stehenden Überwachungsmaßnahmen ab. Darunter zum Beispiel verdachtsunabhängige Speicherung von Videoaufnahmen aller Bürger und ihrer Fahrzeuge, Zensurmöglichkeiten für Internetprovider oder große Lauschangriffe im Auto schon bei Verdacht auf "mehrfache Ehe".

Wolff, der sich Freitagnachmittag in Graz der Wiederwahl zum Örak-Präsidenten stellte, plädiert für "ein Sicherheitspaket mit Augenmaß" und ein "Integrationspaket, das diesen Namen auch verdient".

Kurze Aufregung gab es am Freitag auch rund um einen Tweet der Botschaft des Omans in Wien. In manchen Medien wurde die Mitteilung über Twitter als Reisewarnung interpretiert.

Reisewarnung war Fake

Was aber nicht stimme, wie das Außenamt in Wien mitteilte. In der Google-Übersetzung des Tweets ist demnach auch nur die Rede davon, dass "das Verbot, das Gesicht an öffentlichen Plätzen zu bedecken, ab 1. Oktober 2017 beginnt". Im Außenministerium wurde betont, dass dieses via "Times of Oman" weiterverbreitete Posting sogar im Sinn Österreichs sei, informiere es Reisende doch über die Rechtslage hierzulande.

Seit Wochen werden Besuchern aus dem arabischen Raum schon bei der Visa-Beantragung Broschüren zum Burkaverbot ausgehändigt. Auch Tourismusbüros und Hotels erfüllen diese unangenehme Aufgabe. (simo, 29.9.2017)