Nicht jede Prüfung läuft auf Anhieb so, wie man es sich vorgestellt hat. Ist die Note negativ, oder will man sie verbessern, hat man Anrecht auf weitere drei Prüfungsantritte.


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Frage: Welche Fristen muss man zu Semesterbeginn beachten?

Antwort: Als Studierende muss man vor der Nachfrist am 30. November den ÖH-Beitrag von 19,20 Euro einzahlen. Kommt der Betrag nicht rechtzeitig an, wird man exmatrikuliert, somit vom Studium abgemeldet. Falls man Studiengebühren zahlen muss, sollten diese vor der Nachfrist eingezahlt werden, da sich der Betrag sonst um zehn Prozent erhöht.

Frage: Warum muss der ÖH-Beitrag gezahlt werden?

Antwort: Die Hochschülerschaft ist die gesetzliche Vertretung aller Studierenden. Als Student ist man automatisch Mitglied, hat Anspruch auf Beratung und rechtliche Vertretung. Ebenso ist man auf der Universität und auf dem Weg dorthin unfallversichert.

Frage: Was bedeutet "immanenter Prüfungscharakter"?

Antwort: Lehrveranstaltungen mit dieser Kennzeichnung erfordern – im Gegensatz zu Vorlesungen – Anwesenheitspflicht und haben begrenzte Plätze. Auch muss man mehrere Teilleistungen erbringen, wie Referate, Hausübungen und Klausuren. Dazu gehören Tutorien, Seminare, Kurse, Übungen, Kolloquien und Repetitorien. Und: Man muss sich rechtzeitig anmelden. An der Uni Wien ist es etwa nicht mehr möglich, sich nachträglich bei Lehrenden einzuschreiben. Mit der Onlineanmeldung ist es aber nicht getan. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird abgemeldet.

Frage: Was tun, wenn man keinen Platz in einem Kurs bekommen hat?

Antwort: Am besten wendet man sich an die Studienprogrammleitung. Sollte es keine alternative Lehrveranstaltung geben und sich die Studienzeit dadurch verzögern, kann die Studienprogrammleitung in Absprache mit den Lehrenden die Teilnehmerzahl erhöhen oder weitere Lehrveranstaltungen dieser Art anbieten. Wer auf einer Warteliste steht und Studienbeihilfe bezieht, sollte das der Behörde melden, da die Beihilfebezugsdauer verlängert werden kann.

Frage: Was passiert, wenn man ein Seminar abbrechen will?

Antwort: In der Regel ist eine Abmeldung zwei Wochen lang möglich, um anderen den Platz überlassen zu können. Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird beurteilt.

Frage: Was muss man bei Prüfungen beachten?

Antwort: Wer nicht angemeldet ist, darf nicht zur Prüfung antreten. Zum Prüfungstermin muss man einen Studentenausweis mitnehmen. Wenn man nur ein anderes amtliches Dokument dabei hat, steht es dem Prüfer frei, jemanden nicht an der Prüfung teilnehmen zu lassen. Ist man bei der Prüfung verhindert, muss man sich abmelden – sonst droht die Sperre für den nächsten Prüfungstermin.

Frage: Was tun, wenn man sich ungerecht beurteilt fühlt?

Antwort: Es gibt keine Möglichkeit, gegen Noten an sich vorzugehen. Bei negativer Beurteilung kann aber ein Einspruch eingelegt werden, wenn die Prüfungsumstände die negative Note nach sich gezogen haben. Dazu gehören Vorfälle wie verkürzte Prüfungszeit oder Lärmstörungen. Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Note beim Dekanat erfolgen. Bekommt man recht, wird der Antritt gelöscht.

Frage: Kann auch eine positiv absolvierte Prüfung wiederholt werden?

Antwort: Zu Prüfungen kann man insgesamt viermal antreten, somit gibt es drei Wiederholungen. Allerdings zählt die letzte Note, auch wenn diese negativ ist.

Frage: Was passiert, wenn man den letzten Antritt bei der Studieneingangs- und Orientierungsphase (Steop) nicht schafft?

Antwort: Wer den letzten Antritt nicht schafft, wird für ein Jahr vom Studium gesperrt. Dann kann man einen neuen Anlauf starten. (FRAGE & ANTWORT, Kristina Nedeljkovic, 14.10.2017)