Die Vorwahlzeit sorgt für viele Beschlüsse im Nationalrat.

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Die Kosten im Überblick.

Wien – In wechselnden Mehrheiten wollen die Parteien am Donnerstag im Parlament noch eine Reihe von Vorwahlbeschlüssen fällen. Darunter sind auch mehrere Wahlzuckerl – etwa die Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten und der Entfall der Mietvertragsgebühr. Die Pensionserhöhung für 2018 wäre aber auch ohne Wahl fällig geworden. Der verbesserte Unterhaltsvorschuss dürfte scheitern.

Livestream aus dem Nationalrat.

Vergleiche mit der letzten Sitzung vor der Nationalratswahl 2013 liegen auf der Hand. Die Kosten sind allerdings deutlich geringer. Damals wurden Gesetze im Wert von 2,8 Milliarden Euro beschlossen – inklusive der regulären Pensionserhöhung. Das Finanzministerium spricht von 4,2 Milliarden Euro, rechnet da aber auch unverbindliche Entschließungsanträge mit ein. Diesmal belaufen sich die Kosten für den Bund nach bisherigen Informationen auf gut 500 Millionen Euro. Diese Summe ist allerdings nur eine vorläufige, denn sie beruht im Wesentlichen auf den Angaben der Antragsteller, das Finanzministerium hat sich dazu noch nicht geäußert. Außerdem sind während der Sitzung noch Änderungen möglich. Eine Übersicht:

  • Pensionen: Die Pensionsanpassung ist kein Wahlzuckerl – das war sie allerdings auch vor der Wahl 2013 nicht. Denn die Inflationsabgeltung muss jährlich um diese Jahreszeit vom Nationalrat beschlossen werden. Niedrige Pensionen werden diesmal deutlich über der Inflationsrate von 1,6 Prozent steigen, höhere (Beamten-)Pensionen geringer, ab 4.980 Euro gibt es keine Erhöhung. Letzteres spart 21,6 Millionen Euro. Die ÖVP wollte zuletzt auch Spitzenpensionisten noch berücksichtigen, hat ihren Antrag nach dessen Bekanntwerden aber zurückgenommen. Kosten der Erhöhung: 136 Millionen Euro. Zusätzlich sollen "Opferrenten" (Kriegsopfer, Verbrechens- und Heimopfer) um 2,2 Prozent erhöht werden. Kosten: 130.000 Euro.
  • Kindergärten: Ebenfalls nicht in die Kategorie Wahlzuckerl fällt die Förderung des Ausbaus der Kindergärten. Weil die Neuverhandlung des Fördervertrags ("15a-Vereinbarung") mit den Ländern wegen der Wahl nicht gelungen ist, wird das bestehende System für 2018 verlängert. Kosten: 52,5 Millionen Euro.
  • Notstandshilfe: Die Grünen wollen die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe streichen. Betroffen sind meist Frauen, die zwar kranken- und pensionsversichert bleiben, wegen des Einkommens ihres Partners aber den Anspruch auf Notstandshilfe verlieren. Die Streichung dieser Bestimmung würde nach Angaben der Grünen 85 Millionen Euro kosten, das Sozialministerium rechnet mit 160 Millionen Euro.
  • Arbeiter und Angestellte: Der weitreichendste Beschluss wäre wohl die Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten. Österreichweit gibt es rund 1,4 Millionen Arbeiter und zwei Millionen Angestellte. Erstere sollen nun günstigere Kündigungsfristen erhalten, auch die Entgeltfortzahlung im Krankenstand soll angeglichen werden. Die Wirtschaftskammer rechnet mit Kosten von zumindest 150 Millionen Euro für die Betriebe. Zudem sollen kleinere Unternehmen bei der Entgeltfortzahlung über die AUVA entlastet werden und Selbstständige früher Anspruch auf Krankengeld haben. Kosten für die Sozialversicherung laut Sozialministerium: 27 Millionen Euro.
  • Internatskosten: Die SPÖ will, dass die Internatskosten für Lehrlinge künftig vom Insolvenzentgeltfonds übernommen werden. Kosten laut SPÖ: 50 Millionen Euro.
  • Behinderte: Ebenfalls auf Antrag der SPÖ sollen die Mittel für die Arbeitsmarkt-Integration behinderter Menschen verdoppelt werden. Kosten: 45 Millionen Euro.
  • Mietvertragsgebühr: Gute Aussicht auf Umsetzung hat die von der FPÖ beantragte Abschaffung der Mietvertragsgebühr für privaten Wohnraum (nicht aber Gewerbeimmobilien). Die Kosten hat das Finanzministerium bisher nicht beziffert. (APA, 12.10.2017)