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Uber eckt bei den traditionellen Taxidiensten an. Ungemach droht neuerdings auch aus Wien.

Foto: Reuters/Paul Hanna

Wien – Uber kommt nicht zur Ruhe. Erst vor wenigen Tagen hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Wien ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, dass der Fahrdienstvermittler gegen die Regelungen für Mietwagen verstößt. Dieser folgte nun eine zweite einstweilige Verfügung: Während einem Taxilenker selbst der Beförderungsauftrag erteilt werden kann – und zwar am Taxistandplatz oder wenn er von Fahrgästen bei der Fahrt angehalten wird – muss mit dem Mietwagen im Allgemeinen nach Beendigung eines Auftrags immer zu Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückgekehrt werden.

Diese Regelung bezweckt, so das OLG, dass der Beförderungsauftrag nicht einfach vom Fahrer angenommen werden kann, sondern vom Gewerbetreibenden. So kommt das OLG zu dem Schluss, dass die Vermittlung, die Uber vornimmt, bei der letztlich der Fahrer den Beförderungsauftrag annimmt, eine Umgehung der rechtlichen Vorgaben darstellt.

Im konkreten Fall hatte die Beklagte mit Uber einen (in englischer Sprache verfassten) Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, laut welchen sich Uber zur Erbringung von "Uber-Services" verpflichtet. Im konkreten Verfahrebsfall, nahm ein Uber-Fahrer während einer Fahrstrecke per App immer wieder Fahrgäste auf, ohne an seinen ursprünglichen Standort zurückzukehren. Die Aufträge ging also nicht in der Betriebsstätte des Beklagten – Uber agiere also wie ein Taxiunternehmen, ohne sich an den verbindlichen Taxitarif zu halten und erlange dadurch gegenüber Taxiunternehmen einen Wettbewerbsvorteil.

Durch die Entscheidung des OLG droht nun eine Strafe von 64.000 Euro.

Auflehnung in London

In London hat Uber unterdessen Einspruch gegen den Entzug seiner Taxis-Lizenz eingelegt. Die Nahverkehrsbehörde TfL (Transport for London) hatte im September angekündigt, die Lizenz von Uber nicht zu verlängern. Das Start-up-Unternehmen aus den USA agiere verantwortungslos, unter anderem was das Melden von Straftaten und medizinische Kontrollen der Fahrer angehe.

Nach Angaben von Uber nutzten etwa 3,5 Millionen Menschen in London die App des Fahrdienstvermittlers, etwa 40.000 Menschen sind als Fahrer registriert. Mehr als 850.000 Menschen unterzeichneten eine Petition, in der die Behörde aufgerufen wurde, ihre Entscheidung rückgängig zu machen. (red, APA, 13.10.2017)