Wien – Lust auf einen seiner berüchtigten launigen Kommentare zur eigenen Lage hatte Alfons Mensdorff-Pouilly am Donnerstag nicht. Kaum war die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Wien in der Causa Blaulichtfunk/Tetron zu Ende, verfügte er sich mit seinen Anwälten in den Aufzug nach unten. Nur so viel ließ der Exlobbyist wissen: "Ich bin froh, dass es vorbei ist. Die lange Ungewissheit wünsche ich meinen schlimmsten Feinden nicht, auch nicht Journalisten."

Kurz zuvor hatte ein Richterinnensenat im Verhandlungssaal E neue, deutlich mildere Strafen über Mensdorff-Pouilly und den früheren Telekom-Austria-Manager Rudolf Fischer verhängt. Mensdorff-Pouilly bekam statt drei Jahren unbedingt nun zwei Jahre, acht Monate davon unbedingt. Fischers Strafe wurde von einem Jahr unbedingt auf neun Monate reduziert, drei davon unbedingt. Die wird der Ex-Telekom-Festnetz-Chef wohl mit Fußfessel verbringen.

Altbekannte Form der Strafverbüßung

Diese Form der Strafverbüßung kennt er schon aus der Verurteilung in zwei anderen Causen. Mensdorff-Pouilly, der auch im Verfahren Eurofighter eine Rolle spielt (es gilt die Unschuldsvermutung), hat bisher zwei Monate bedingt ausgefasst, wegen Beweismittelfälschung. Auch der Exlobbyist darf auf die Fußfessel hoffen, Voraussetzung ist, dass die Strafvollzugsbehörde diese Vollzugsform erlaubt.

Beitrag aus der ZiB.

In der Causa Tetron ging es um die Errichtung des digitalen Funknetzes für Blaulichtorganisationen in der Ära von Innenminister Ernst Strasser (ÖVP). Er ließ neu ausschreiben, was die Republik 30 Millionen Euro für einen Vergleich kostete. Der Auftrag ging ans Konsortium aus Alcatel und Motorola, die Telekom Austria (TA) wurde Infrastrukturlieferant. 1,1 Millionen Euro an Honoraren zahlte die TA an Mensdorff-Pouilly – Schmiergeld, wie man nach dem Verfahren sagen darf. Fischer bedauerte seine "Fehler und falschen Entscheidungen, mit denen ich niemandem schaden wollte" vor Gericht.

Vorauswirkung der Strafrechtsreform

Und warum hat dies die Strafen nun so deutlich reduziert? Zwei Hauptgründe nannte Senatspräsidentin Natalia Frohner für die "Korrekturen": Der wichtigste sei, dass sich inzwischen auch Mensdorff-Pouilly mit der TA geeinigt und den Schaden wieder gutgemacht habe. (Fischer hat das längst getan.) Zum anderen kam den beiden die Strafrechtsreform 2016 zugute, konkret die neuen Wertgrenzen für die Strafzumessung bei Untreue. Bis Ende 2015 betrug die Strafdrohung für einen Schaden von mehr als 50.000 Euro ein bis zehn Jahre, seit 1. Jänner 2016 liegt die Schwelle für die Höchststrafe bei 300.000 Euro.

Beim Ersturteil betrug der Schaden im konkreten Fall rund das 22-Fache der damals gültigen Wertgrenze, heute wäre er das 3,5-Fache, rechnete auch das Gericht vor. Zwar wurde das Ersturteil am 14. Dezember 2015 gefällt – "aber die Überlegungen des Gesetzgebers zur Entkriminalisierung haben wir trotzdem berücksichtigt", so Richterin Frohner. Den Schaden wolle das Gericht damit "aber nicht kleinreden: Der ist schon erheblich". Die Dauer des Verfahrens (lief ab 2009) sei kein Milderungsgrund.

"Unbedingte" zur Abschreckung

Ausschließlich bedingte Strafen hätten aber auch nicht gereicht, und zwar aus generalpräventiven Gründen: "Es muss deutlich gemacht werden, dass es für Verbrechen spürbare Sanktionen gibt." Die Öffentlichkeit würde nicht verstehen, "wenn es schon reicht, dass ein Täter ein Strafverfahren durchsteht". (Renate Graber, 19.10.2017)