Deutschland wollte mit der Reform des Gesetzes über erneuerbare Energien zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, den Umbau des Energiesystems von Öl, Kohle und Atom auf regenerative Quellen wie Wind und Sonne so billig wie möglich zu schaffen. Zum Zweiten wollte der Gesetzgeber unbedingt auch die Bürger einbinden. Wer selbst vom Windrad profitiert, protestiert dann auch nicht, wenn die Rotorblätter Schattenmuster in den Garten werfen.

Gut gemeint ist aber manchmal das Gegenteil von gut. Zwar spricht vieles für eine Ausschreibung, weil nur so der günstigste Preis ermittelt werden kann, zu dem ein Windrad gerade noch gebaut wird. Die Festsetzung eines Tarifs, wie das bisher in Deutschland gemacht wurde und in Österreich noch immer gemacht wird, ist bestenfalls eine Annäherung. Schlimmstenfalls ist es eine Verschleuderung von Steuergeld. Dass man Bürgern den Weg ebnet, sich an Windkraftprojekten zu beteiligen – geschenkt.

Wenn sich nun aber, wie eben in Deutschland, abzeichnet, dass Projekte gar nicht realisiert werden können, weil die voraussichtlichen Kosten die Einnahmen übersteigen, muss man an der Sinnhaftigkeit des Ganzen zweifeln. Und auch am Wissen der Experten im Ministerium, die für diesen Dilettantismus verantwortlich sind. Österreich sollte sich bei der anstehenden Reparatur des Ökostromgesetzes das deutsche Beispiel jedenfalls nicht zum Vorbild nehmen. (Günther Strobl, 23.10.2017)