Es ist nachvollziehbar, dass man als Polizist oder Polizistin etwas Besseres zu tun hat, als darüber zu diskutieren, ob jemand einen Schal vor dem Mund hat, weil es a) kalt ist, b) man sich vor Tröpfcheninfektion schützen will oder c) das seit 1. Oktober geltende Antigesichtsverhüllungsgesetz ablehnt. Noch blöder werden sich die Uniformierten wohl vorkommen, wenn sie Legomännchen oder mit Politikermasken verkleidete Zeitungskolporteure auffordern, sich zu enthüllen.

Insofern muss man dem roten Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger zustimmen, wenn er das Gesetz kritisiert. Er argumentiert so: Wenn es den Parlamentariern nur um Burkas gehe, sollten die das auch so in die Paragrafen schreiben.

Nur: Wenn man Frauen, die gegen ihren Willen gezwungen werden, ihr Gesicht zu verhüllen, wirklich helfen will, wäre eine ganz andere Art der Unterstützung notwendig. Beispielsweise massiv beworbene Telefonhotlines, an die sich Betroffene auch in ihrer Muttersprache wenden können. Wo ihnen erklärt wird, dass es in Österreich gesetzliche Möglichkeiten gibt, sich gegen Unterdrückung zu wehren, beginnend bei Wegweisungen bis hin zu Anzeigen wegen Nötigung oder Gewaltausübung.

Bei der Durchsetzung dieser Gesetze wäre die Exekutive wieder mit ihren eigentlichen Aufgaben beschäftigt und nicht mit unverhülltem Murks wie Maskottchenkontrolle. (Michael Möseneder, 22.10.2017)