Wien/Salzburg – Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Juni das in Teilen der Salzburger Altstadt geltende Bettelverbot gekippt hat, hat die Stadtpolitik am Montag die Reparatur der bisherigen Regelung beschlossen. Der Stadtsenat stimmte mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ mehrheitlich für eine Einschränkung des Verbots. Grüne und Neos warnten indes vor der nächsten juristischen Blamage vor dem Höchstgericht.

Der VfGH hatte das seit Juni 2015 geltende sektorale Bettelverbot wegen seines zeitlichen und örtlichen Umfangs als "verfassungsrechtlich verpönt" und gesetzeswidrig erklärt. Dieses komme einem absoluten Bettelverbot gleich und verstoße damit gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil es Menschen von der Nutzung des öffentlichen Raums ausschließe und der Freiheit der Meinungsäußerung widerspreche.

Stark frequentierte Gassen

Das Verbot galt zunächst in der Getreidegasse und den angrenzenden Gassen bis zu den Brücken über die Salzach. 2016 wurde die Verordnung von einer neuen Regelung abgelöst. Das Bettelverbot wurde auf zahlreiche stark frequentierte Gassen, Plätze und Brücken in der linken und rechten Altstadt und auf die städtischen Friedhöfe ausgeweitet.

Im Zuge der nun notwendig gewordene Korrektur soll das Verbot nur noch von 11.00 bis 17.00 Uhr gelten anstatt wie bisher von 8.00 bis 19.00 Uhr. Einige Straßenzüge und die Bereiche vor den Kirchen wurden aus den Verbotszonen herausgenommen. Neu hinzu kommt allerdings die Hofstallgasse vor dem Festspielhaus. Dort soll das Betteln in Zukunft während der Festspiele zu Ostern, zu Pfingsten und im Sommer, in der Adventzeit und an Sonntagen untersagt sein – und zwar immer zu Zeiten, wann dort in der Regel Aufführungen stattfinden.

Entwurf könnte wieder scheitern

Während die Befürworter des neuen Entwurfs am Montag im Stadtsenat von "keinem schlechten Verbot" sprachen, warnte der Klubobmann der grünen Bürgerliste, Helmut Hüttinger, vor der nächsten Blamage. "Auch die neue Verordnung ist eindeutig verfassungswidrig. Das Verbot soll wieder in ganz wesentlichen Teilen der Altstadt gelten – obwohl der Verfassungsgerichtshof klar gesagt hat, das geht nicht."

Auch die Plattform für Menschenrechte hatte im Vorfeld der heutigen Sitzung beklagt, dass die Politik den Verfassungsgerichtshof als grundrechtliche Instanz nicht ernst nehme. Bei der neuen Regelung handle es sich allenfalls um "kosmetische Korrekturen." Die in der Stadt diskutierten Einschränkungen beziehen sich übrigens alle auf das "stille Betteln". Organisiertes Betteln, aggressives Betteln oder Betteln mit Kindern ist in Salzburg ohnehin verboten. (APA, 23.10.2017)