Wien – Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Herbstsession insgesamt 23 Beschwerden von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen und Radiostationen gegen die Werbeabgabe abgelehnt. Es liege "im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, für Werbung im Internet anders als für Werbung in Printmedien oder Radio keine Werbeabgabe einzuheben."

Wörtlich hält der Verfassungsgerichtshoffest: "Dem Gesetzgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er Online-Werbung, die in erheblichem Ausmaß durch Werbeleister vom Ausland aus erbracht wird, in Anbetracht der vom Werbeabgabegesetz erfassten Steuertatbestände (§ 1 Abs. 2 Z 1 bis 3 Werbeabgabegesetz 2000) im Rahmen seines rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes nicht in die Abgabepflicht nach dem Werbeabgabegesetz 2000 einbezieht."

Zeitungsverband sieht Politik gefordert

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) die Politik gefordert. Der Verband appelliert an die künftige Regierung, das Steuerprivileg von Google und Facebook zu beenden.

"Die Entscheidung des VfGH ist als höchstgerichtliche Entscheidung rechtlich zu akzeptieren. Allerdings ist sehr bedauerlich, dass diese in einer sehr komplexen Materie offensichtlich ohne tiefe Befassung mit der faktischen Situation am Werbemarkt erfolgt ist, denn sie bestätigt die Wettbewerbsverzerrung, die wir seit Jahren aufzeigen", erklärte VÖZ-Präsident Thomas Kralinger.

Verleger sehen Ungleichbehandlung

Die Verlage haben Einsprüche gegen die Abgabenbescheide für 2015 eingelegt, wurden wie berichtet bereits vom Bundesfinanzgericht abgewiesen und wandten sich dann an den Verfassungsgerichtshof. Die Werbeabgabe gilt in Print, Radio und TV, auch auf Plakaten, Online-Werbung ist in dem Gesetz aus dem Jahr 2000 nicht enthalten.

Mit dem Vorstoß, eine Werbeagabe auch für Online einzuführen, wollen Verleger auch Konzerne wie Google oder Facebook zur Kasse bitten. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) forderte ein Ende der "Ungleichbehandlung". Argumentiert wird, dass das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung verstoße, weil Online-Werbung nicht von der Abgabepflicht erfasst sei. Das sei eine Wettbewerbsverzerrung und Begünstigung "vor allem amerikanischer Onlinekonzerne, die in Österreich weder einen Beitrag zur Wertschöpfung leisten noch Arbeitsplätze schaffen", argumentierte etwa VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.

Werbe-Fachverbände warnen davor, dass die Besteuerung von Onlinewerbung branchenschädigend sei, sie fordern schon seit Jahren eine gänzliche Abschaffung der Werbeabgabe. So protestierte das Internet Advertising Bureau (IAB), dass Abgaben auf Onlinewerbung einen starken Wettbewerbsnachteil für österreichische Anbieter darstellen würden. (red, 25.10.2017)