Graz/Wien – Im Fall jenes oststeirischen Arztes, der vom Vorwurf des Quälens seiner Kinder nicht rechtskräftig freigesprochen worden ist, haben Justiz- und Innenminister auf eine parlamentarische Anfrage geantwortet. Der Abgeordnete Johannes Jarolim (SPÖ) hatte die "Begünstigung privilegierter Täter" – der Arzt ist Bruder eines Politikers – in den Raum gestellt, was von den Ministern zurückgewiesen wurde.

Jarolim hatte kritisiert, dass die Behörden seiner Meinung nach nichts unternommen hatten, um den Kindern zu helfen. Auch sei offenbar versucht worden, die Sache immer wieder zu vertuschen. "Die immer wieder festgestellten und völlig unnachvollziehbaren Unterlassungen von Hilfeleistung durch zuständige Behörden wurden mit der Verwandtschaft des beschuldigten Täters zu einem Klubobmann im Nationalrat des österreichischen Parlaments sowie einer dort ebenfalls vertretenen politischen Partei in Zusammenhang gebracht. Anders als durch unlautere und anmaßende politische Interventionen scheint das behördliche Fehlverhalten in dieser Skandalangelegenheit auch tatsächlich nicht erklärbar zu sein", meinte Jarolim.

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) erklärte in der Beantwortung der Anfrage, der Vorwurf der politischen Intervention betreffend einen Sachverständigen sei von der Staatsanwaltschaft Graz in einem gesonderten Ermittlungsverfahren geprüft worden, konnte jedoch nicht erhärtet werden. "Entsprechende Interventionen bei der Staatsanwaltschaft Graz beziehungsweise der Oberstaatsanwaltschaft Graz hat es den mir vorliegenden Berichten zufolge nicht gegeben."

Der Abgeordnete kritisierte weiter, dass verschiedene Behörden die längste Zeit nicht oder nur zögernd eingeschritten seien und dadurch die Ermittlungen erschwert wurden. "Zu einzelnen Ermittlungsschritten kann ich aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens keine Auskunft erteilen", hieß es von Brandstetter dazu. Die in den Raum gestellte "Begünstigung privilegierter Täter durch österreichische Behörden" entbehre "jeglicher sachlichen Grundlage", betonte der Justizminister.

Von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) wollte Jarolim wissen, ob es Weisungen an die Behörden gegeben habe, warum keine Wegweisung gegen den Arzt verfügt worden war und ob es Rücksprache mit dem Gewaltschutzzentrum gab. Weisungen habe es keine gegeben, und für eine Wegweisung beziehungsweise ein Betretungsverbot lagen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Aus diesem Grund wurde auch das Gewaltschutzzentrum nicht informiert, erklärte der Innenminister.

Jarolim hat im September in derselben Sache eine parlamentarische Anfrage gestellt, in der es unter anderem um das psychiatrische Gutachten und die Beweiswürdigung ging. Die Beantwortung dieser Anfrage steht noch aus. (APA, 27.10.2017)