Ingrid Nikolay-Leitner weist Vorwürfe gegen die Gleichbehandlungsanwaltschaft, deren Leiterin sie ist, strikt zurück.

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Wien – Unabhängig vom konkreten Streitfall rund um Peter Pilz und eine ehemalige Mitarbeiterin im grünen Parlamentsklub, die sich Ende 2015 an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt hatte, wies Ingrid Nikolay-Leitner, die Leiterin der Stelle, am Montag im STANDARD-Gespräch alle indirekten Vorwürfe gegen die mit dem Fall befasste Gleichbehandlungsanwältin strikt zurück: "Die Vorwürfe sind ungeheuerlich und entbehren jeder Grundlage. Ich kann absolut ausschließen, dass aus der Gleichbehandlungsanwaltschaft irgendwelche Informationen nach außen gegangen sind. Vertraulichkeit ist das oberste Prinzip unserer gesamten Arbeit – aus rechtlichen Gründen und zum Schutz der Betroffenen."

Neos-Kandidatur sei "Privatsache"

Welche Gleichbehandlungsanwältin mit einem Fall betraut werde, richte sich nach einem internen Fallrad, es sei "reiner Zufall", dass diese Causa bei Cornelia Amon-Konrath gelandet sei. Dass Amon-Konrath im Jahr 2017 bei der Nationalratswahl für die Neos im Burgenland Spitzenkandidatin war und auf der Bundesliste auf Platz 21 stand, sei "ihre Privatsache. Unsere Mitarbeiterinnen wissen gut zu unterscheiden zwischen Beruf und privatem politischem Engagement."

Auch Alfred Noll, Pilz' Anwalt und selbst als Abgeordneter der Liste Pilz in den Nationalrat gewählt, hatte am Sonntagabend in der ORF-Sendung "Im Zentrum" gemeint, er könne sich "nicht vorstellen", dass aus der Gleichbehandlungsanwaltschaft Infos hinausgesickert seien. Auf STANDARD-Nachfrage am Montag sagte Noll: "Ich kann mir beim gegenwärtigen Stand der Recherche zwar vieles theoretisch vorstellen, aber derzeit habe ich keine konkreten Verdachtsgründe, dass Amon-Konrath hier etwas Strafrechtswidriges gemacht hätte. Es ist ein Puzzlespiel: Das Bild ist erst im Entstehen, wer weiß, was sich noch auftut." (Lisa Nimmervoll, 6.11.2017)