Wien – Der Presserats beschäftigte sich mit der Schlagzeile "Vom Bio-Händler zum IS-Killer" und dem dazugehörigen Artikel "Mohamed H.: Vom Bio-Händler zum IS-Mörder", der am 7. Juli in "Österreich" veröffentlicht wurde. Der Senat 1 kam dabei zu dem Schluss, dass die Veröffentlichungen gegen den Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz; Schutz der Unschuldsvermutung) verstoßen.

In den Veröffentlichungen wird über einen Mordfall in Oberösterreich berichtet. Der mutmaßliche Täter wird dabei als "IS-Killer" und als "IS-Mörder" beschrieben und unverpixelt in Großaufnahme gezeigt. Das sei "ein Eingriff in den Schutz der Unschuldsvermutung", heißt es in einer Aussendung. Zum Zeitpunkt des Erscheinens sei der Mann nicht rechtskräftig wegen Mordes verurteilt gewesen.

Im letzten Satz des zu prüfenden Artikels wird zwar darauf hingewiesen, dass für den Tatverdächtigen der Schutz der Unschuldsvermutung gelte. Der Senat hielt dies jedoch nicht für ausreichend und fordert die Medieninhaberin auf, die Entscheidung in der Tageszeitung "Österreich" freiwillig zu veröffentlichen. (red, 8.11.2017)