Wien/Klagenfurt – In der Causa Bootsunfall auf dem Wörthersee, bei dem im Juni ein Passagier über Bord ging und von der Schiffsschraube getötet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Anklage erhoben. Der Lenker, ein Ex-ORF-Manager, wurde wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit angeklagt. Dem Vertreter des Bootseigentümers, der dabei war, wird fahrlässige Tötung durch Unterlassung vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Fünf Leute waren an diesem 2. Juni an Bord gewesen: vier Freunde und der Vertreter des Bootseigners. Bei Zwischenstopps wurde getrunken, letztlich hatte der Lenker 1,2 Promille Alkohol im Blut, wie der Gutachter später feststellen sollte. Laut Zeugen war der Fahrstil auffällig, jedenfalls stürzte einer der Freunde, ein 44-jähriger Kremser Bauunternehmer, bei einer Kurve ins Wasser, wurde von der Schiffsschraube erfasst und erlitt tödliche Verletzungen. Laut Zeugenaussagen war das Boot davor rückwärts gefahren, "am Ende waren alle im Wasser", schildern Involvierte, "weil sie nach dem Opfer gesucht haben".

Anwalt kritisiert Staatsanwaltschaft

Der Anwalt des Lenkers, Alexander Todor-Kostic, kritisierte am Mittwoch gegenüber der APA "unvollständige Ermittlungen" der Justiz, er werde noch vor der Verhandlung Beweisanträge stellen. Zur Erklärung: Zuständig für die genannten Tatbestände ist ein Einzelrichter, die Anklage erfolgt in dem Fall per Strafantrag, und gegen den haben Angeklagte keine Einspruchsmöglichkeit.

Was die Staatsanwaltschaft dem Stellvertreter des Bootseigners vorwirft, erschließt sich aus dem Strafantrag. Er habe dem Lenker "in Kenntnis von dessen durch die Alkoholkonsumation bedingter Beeinträchtigung von mehr als 0,5 Promille" das Steuer überlassen und ihm "trotz riskanter Fahrmanöver und einer für eine sichere Fahrweise zu hohen Geschwindigkeit sowie der erhöhten Sitzposition von einer Person die Weiterfahrt nicht untersagt bzw. ihn davon nicht abgehalten". So habe er die fahrlässige Tötung mit herbeigeführt.

Alkoholisierung nicht erkennbar

Sein Anwalt, Georg Schuchlenz, kann das nicht nachvollziehen, wie er dem STANDARD erklärt. Er habe mit einer Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten gerechnet, unter anderem weil der Sachverständige konzediert habe, dass der hohe Alkoholisierungsgrad des Lenkers für Dritte nicht erkennbar gewesen sei. Dessen Aufgabe wäre es gewesen, Sorge zu tragen, dass sich die anderen im Boot wohl verhalten.

Sein Mandant habe dagegen den Auftrag von seinem Chef gehabt, das Boot zu den Freunden hin- und später wieder zurückzubringen und "die Weisung, das zu machen, was der Lenker will". Und: "Beim Trinken" sei sein Mandant nicht immer dabei gewesen, "er hat auch nicht kontrolliert, wie viel der Lenker getrunken hat".

Nun ist das Straflandesgericht Klagenfurt am Zug, das die Hauptverhandlung ausschreiben muss. (Renate Graber, 9.11.2017)