Wien – Seit Samstag, 11. November 2017, ist die Mietvertragsgebühr endgültig Geschichte. Ihre Abschaffung war zwar bereits am 12. Oktober bei der letzten Parlamentssitzung vor der Wahl mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Neos, wenige Tage später dann im Bundesrat auch von den Grünen beschlossen worden.

Erst am vergangenen Freitag, dem 10. November, wurde sie nun aber endlich auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Gebühr aus der Zeit Maria Theresias

Da im Beschluss kein explizites Datum genannt wurde, bedeutet das, dass die Novelle am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, also am Samstag, in Kraft trat. Die Gebühr in der Höhe von einem Prozent der dreifachen Jahresmiete musste seit ihrer Einführung unter Maria Theresia beim Abschluss eines Mietvertrags bezahlt werden, in den allermeisten Fällen vom Mieter. Bei gewerblich genutzten Immobilien wird die Mietvertragsgebühr wie berichtet beibehalten. (red, 12.11.2017)