Salzburg – Eine vierköpfige Familie aus dem Flachgau ist am Montag wegen Tierquälerei und Verstoßes gegen das Waffengesetz in Salzburg vor Gericht gestanden. Nach einem Brand auf ihrem Bauernhof wurden zahlreiche tote Tiere entdeckt, die nicht im Feuer verendet sind. Laut Gutachten sind elf Tiere verhungert. Der Prozess endete mit Diversionsangeboten, einer Verfahrenseinstellung und einem Freispruch.

Nach dem Brand am 30. Jänner 2017 fanden Ermittler bei Hausdurchsuchungen auf dem landwirtschaftlichen Hof sechs Waffen und insgesamt 28 tote Groß- und Kleintiere. Einem Abschlussbericht der Polizei zufolge waren die Tiere aufgrund von Misshandlungen, verminderter Fütterung und Tränkung sowie wegen diverser Erkrankungen verendet. Allerdings waren einige Tiere laut Staatsanwaltschaft derart skelettiert oder mumifiziert, dass die Todesursache nicht mehr feststellbar war. Letztlich wurden für das Strafverfahren insgesamt elf tote Tiere herangezogen, die einem Sachverständigen zufolge mangels Fütterung zu Tode gekommen waren.

Nicht gefüttert

Die Staatsanwaltschaft machte zwei bisher unbescholtene, erwachsene Brüder für den Tod von vier Kaninchen, fünf Hühnern, einem Meerschweinchen und einem Pfau verantwortlich. Sie hätten die Tiere über einen längeren Zeitraum weder gefüttert noch getränkt. Der jüngere der beiden Angeklagten, der für das Füttern zuständig war, gestand eine Schuld ein, meinte jedoch, er habe die Tiere weder gequält noch misshandelt. Einzelrichter Philipp Grosser stellte das Verfahren gegen ihn vorläufig ein. Der Mann willigte ein, eine 80-stündige, gemeinnützige Leistung zu absolvieren.

Der ältere Bruder erhielt einen Freispruch. Es sei erwiesen, dass der Mann nicht für die Haltung der Tiere verantwortlich war, erklärte der Richter. Die Mutter der Brüder und ihr Lebensgefährte wurden nicht wegen Tierquälerei, sondern wegen illegalen Besitzes von drei Langwaffen und drei Faustfeuerwaffen angeklagt. Der Bauernhof hat im Juni 2011 schon einmal Feuer gefangen. In der Brandruine wurde ein illegales Waffendepot gefunden und beschlagnahmt. Der Besitzer des Hofes, der Lebensgefährte der Frau, wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt, das Verfahren endete damals mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro.

Waffendepot

Die Waffen, die Ermittler nach dem zweiten Brand sichergestellt hatten, sollen aus diesem Waffendepot stammen. Er habe sie aber erst kurz vor November gefunden, beim Ausräumen eines alten Kastens, erklärte der Angeklagte. Er habe es leider verabsäumt, dies der Polizei zu melden, zeigte sich der Pensionist reuevoll. Er nahm das Diversionsangebot des Richters an, wonach er eine Geldbuße von 1.000 Euro zahlen muss. Ist der Betrag eingezahlt, wird das Verfahren eingestellt.

Vorläufig eingestellt unter einer Probezeit von 18 Monaten wurde das Verfahren gegen die Mutter der Brüder. Sie war nur untergeordnet an der Tat beteiligt, indem sie ihrem Lebensgefährten den Zugriff auf die Waffen verschafft hat, die auf ihren Namen registriert waren. Alle Entscheidungen des Richters sind noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Die Familie wurde von Rechtsanwalt Markus Warga verteidigt. (APA, 13.11.2017)