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Kann seinen Doktortitel behalten: Bogdan Roščić.

Foto: REUTERS/Leonhard Foeger

Wien – Die Universität Wien hat das Plagiatsverfahren gegen den designierten Staatsopern-Chef Bogdan Roščić eingestellt. In seiner Dissertation vorhandene Textgleichheiten mit einer anderen Doktorarbeit seien "weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht für die Arbeit relevant", erklärte die Uni am Dienstag. "Eine Täuschungsabsicht zur Erschleichung eines akademischen Grades ist nicht erkennbar." Roščić kann seinen Doktortitel damit behalten.

Die Plagiatsanzeige war im März eingebracht worden. Vorwurf damals: Roščić habe fünf Seiten in der Einleitung aus der Dissertation eines anderen Autors übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet. Daraufhin hatte die Universität ein Verfahren eingeleitet und die Dissertation "Gesellschaftstheorie als Kritische Theorie des Subjekts. Zur Gesellschaftstheorie Th. W. Adornos" aus dem Jahr 1988 von externen Gutachtern überprüfen lassen.

Diese mussten klären, ob in der Dissertation weitere nicht gekennzeichnete Textgleichheiten vorhanden sind, die vorliegenden Textgleichheiten ein quantitativ wesentliches Plagiat darstellen oder das Plagiat im Kern die wissenschaftliche Aussage betrifft. Ausschlaggebend dabei ist die "wissenschaftliche Konvention über den Umgang mit fremden Quellen" aus der Zeit, in der die Dissertation geschrieben wurde.

Kein wesentliches quantitatives Ausmaß

Prüfungsergebnis: Die Gutachter konnten keine weiteren unzulässigen Textgleichheiten feststellen. "Die übernommenen Passagen befinden sich in der Einleitung und nehmen kein wesentliches quantitatives Ausmaß der Dissertation ein", so die Universität. Die Textgleichheiten seien als "werkfremd" qualifiziert worden: Sie stünden nicht im Zusammenhang mit der weiteren Dissertation und würden auch sonst nichts zur Arbeit beitragen.

Die Gutachter kamen sogar zu der Einschätzung, dass diese Passagen "der Qualität der Arbeit eher schaden als nutzen würden": "Werkfremde Passagen, die für die Erkenntnisse der Arbeit nicht hilfreich, sondern sogar irrelevant und damit entbehrlich sind, können demnach nicht werkprägend sein." (APA, 14.11.2017)