Können sich nicht auf einen Vorsitzenden der Pensionskommission einigen: Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ)

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Wien – Die Pensionskommission der Regierung sollte heuer erstmals eine Studie zur langfristigen Entwicklung der Beamtenpensionen vorlegen, aber ein Streit in der zuende gehenden Koalition verhindert das. Wie das Sozialministerium erklärte, hat das Finanzministerium die Berufung des neuen Kommissions-Vorsitzenden bisher blockiert. Die Einbeziehung der Beamten in die Berichte der Kommission war eine Forderung der SPÖ.

Der langjährige Vorsitzende der im Sozialministerium eingerichteten Pensionskommission, der Verfassungsrichter und Sozialrechtsexperte Rudolf Müller, ist selbst in Pension gegangen. Der Nachfolger müsste laut Gesetz vom Sozialministerium im Einvernehmen mit Kanzleramt und Finanzministerium bestellt werden. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat den Vorschlag von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) jedoch abgelehnt.

Das Finanzministerium bestätigte, dass es über die Besetzung der Kommission "Auffassungsunterschiede" gegeben habe. Gründe für die Ablehnung des Stöger-Vorschlags wurden nicht genannt. Wer die Kommission künftig anführt, entscheidet damit die nächste, voraussichtlich türkis-blaue Regierung.

Ohne Vorsitzenden kein Gutachten

Das Finanzministerium steht aber auf dem Standpunkt, dass die Gutachten für die langfristige Pensionsprognose auch ohne einen neuen Kommissions-Vorsitzenden beauftragt werden könnten. Die inhaltliche Verantwortung dafür liege beim Sozialministerium.

Das Sozialministerium weist das zurück: "Das können wir nicht machen, weil gesetzlich festgeschrieben ist, dass die Pensionskommission das Gutachten beauftragt." Man könne nur informell Informationen zusammenstellen, was ohnehin laufend geschehe. Aber ein offizielles Gutachten der Kommission sei nicht möglich, zumindest nicht bis zur gesetzlichen Deadline am 30. November.

Schon bisher hat die Kommission einen jährlichen Bericht über die Finanzierung des Pensionssystems in den kommenden fünf Jahren vorgelegt, sowie alle drei Jahre einen Bericht über die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung (also im Wesentlichen Arbeitnehmer, Unternehmer und Bauern). Heuer sollten diese Berichte erstmals um eine Studie zur langfristigen Finanzierung der Pensionen der Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden ergänzt werden. Ob und wann die Berichte nun erstellt werden, entscheidet wohl die nächste Bundesregierung. (APA, 15.11.2017)