Fast 50.000 Alleinerziehende – großteils Mütter – erhielten voriges Jahr vom Bund einen Unterhaltsvorschuss zur Betreuung ihres Kindes, im Schnitt 210 Euro im Monat.

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Wien – Bei Cornelia M. lief es nach der Trennung so: Laut Scheidungsvertrag sollte sie monatlich 198 Euro Unterhalt für den gemeinsamen Sohn erhalten, was dann aber der Staat vorschießen musste. 2013 habe der Kindsvater aufgrund seiner Einkommensverhältnisse eine Herabsetzung beantragt, erzählt M. Ein Jahr lang habe sie 50 Euro im Monat bekommen. Die 41-Jährige habe Belege gesammelt, dass er mehr zahlen könnte. Ein Gutachten habe ihr recht gegeben – rückwirkend seit 2009. "Ich habe mich immer auf die Füße stellen müssen", resümiert die nahe Wien Lebende.

Derlei wäre Frau M. erspart geblieben, gäbe es eine Unterhaltsgarantie – würde der Staat also unter bestimmten Umständen für Zahlungen in einer gewissen Mindesthöhe an Alleinerziehende einspringen. Im Oktober schien es kurz, als würde sich der Nationalrat darauf einigen können – auf Anstoß der Liste Pilz in einer TV-Diskussion.

Weniger als Regelaufwand

Die Höhe sollte sich laut SPÖ am Regelbedarf orientieren, womit der Aufwand für Unterkunft, Kleidung etc. gemeint ist. Der Regelbedarf wird jährlich anhand der Kinderkostenanalyse der Statistik Austria errechnet – mit dem Alter steigend liegt er bei 204 bis 569 Euro. ÖVP und FPÖ legten je eigene Entwürfe zu Unterhaltszuschüssen vor, ein Beschluss scheiterte. Die Liste Pilz will sich in der Sache weiter starkmachen – wie, soll in zwei, drei Wochen feststehen.

Derzeit ist die Unterhaltsgarantie öffentlich kein Thema mehr, Probleme der Betroffenen – der Großteil sind alleinerziehende Mütter – sind aber geblieben. 49.639 Personen erhielten im Jahr 2016 Unterhaltsvorschüsse. Im Schnitt waren es nach Auskunft des Justizministeriums Beträge von 210,38 Euro pro Monat. Mütter oder Väter bekommen dieses Geld, wenn sie zu wenig oder gar keinen Unterhalt vom zahlungspflichtigen Elternteil erhalten. Der Bund holt sich das Geld dann vom Zahlungssäumigen zurück, was in sechs von zehn Fällen gelinge. Anspruchsberechtigt sind minderjährige Kinder, die in Österreich leben und österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger sind.

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Auch Waltraud B., fünffache Mutter, erhält für ihren 13-jährigen Sohn monatlich weniger Geld, als der Regelbedarf vorsieht. Der Betrag sei über die Jahre zusehends weniger geworden – unter anderem, da ihr Ex aus einer späteren Beziehung, die in die Brüche ging, ein weiteres Kind unterstützen müsse. Der Kindsvater habe nun erneut eine Herabsetzung beantragt, was B. nervös macht. "Man weiß nie, was bei Gericht herauskommt", sagt sie.

"Ungefähr 54 Prozent der Alleinerzieherinnen erhalten Alimente oder einen Unterhaltsvorschuss unter den Regelbedarfssätzen, und 18 Prozent bekommen weder noch", sagt Maria Stern von der Liste Pilz, die sich als Obfrau des Vereins Forum Kindesunterhalt seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigt. Das Argument, Frauen könnten eine Unterhaltsgarantie auch ausnützen, lässt Stern nicht gelten: "Schwarze Schafe gibt es immer und überall, aber man darf die Gesetze nicht daran orientieren", sagt sie – zumal gut 40 Prozent der Ein-Eltern-Haushalte als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet gelten.

"Nähme Schärfe aus Konflikten"

Zahlreiche alleinerziehende Mütter übernähmen nicht unfreiwillig den Hauptteil oder die alleinige Kindesbetreuung, ist hingegen Martin Morauf, Vereinsobmann von Väter ohne Rechte, überzeugt. Einer der Gründe sei, dass sie mehr Geld vom Ex erhalten, wenn sie ihm das Kontaktrecht vorenthalten.

Da eine Halbe-halbe-Betreuung – Leitbild seines Vereins – in der Realität nicht immer umsetzbar sei, habe Väter ohne Rechte den SPÖ-Entwurf zur Unterhaltsgarantie unterstützt. "Wenn Getrennterziehende nicht mehr von Armut bedroht sind, wird viel Schärfe aus Kontaktrechtskonflikten genommen", ist Morauf überzeugt. Dass dies Konflikte entschärfen würde, meinen auch Stern, Frau B. und Frau M.

Einschneidender Geburtstag

Cornelia M. kritisiert an der aktuellen Rechtslage noch etwas anderes: Ab Februar, wenn ihr Sohn 18 Jahre alt wird, erhält sie keinen Unterhaltsvorschuss mehr. "Er wird dann volljährig, aber er maturiert erst im Juni", sagt sie.

Ein Problem, das auch die dreifache Mutter Claudia S. kennt: "Die Beendigung des Unterhaltsvorschusses mit vollendetem 18. Lebensjahr war für uns eine Katastrophe", schildert sie. "Mein ältester Sohn besuchte damals die HTL-Maturaklasse und musste jeden Samstag im Sportgeschäft arbeiten." Er habe als 18-Jähriger dann den Vater selbst bei Gericht auf Unterhalt klagen müssen. "Das hat ihn sehr belastet." (Gudrun Springer, 16.11.2017)