Kiew/Wien – Nach dem Verwaltungsgericht von Kiew hat auch das Gericht des Schewtschenko-Bezirks ein Rechtsmittel des von Österreich gesuchten Peter Seisenbacher aus formalen Gründen zurückgewiesen. Seisenbacher wollte damit gegen eine Ausreiseaufforderung der Einwanderungbehörde vorgehen. Der Beschluss vom 9. November wurde am Donnerstag veröffentlicht.

Das Gericht sei für den Antrag unzuständig, da die Ausreiseaufforderung von Beamten im Kiewer Bezirk Petschersk ergangen sei, heißt es in dem Beschluss. Der Richter empfiehlt Seisenbacher deshalb, seinen Antrag beim dortigen Bezirksgericht einzureichen.

Seisenbacher-Anwalt schweigsam

Seisenbachers ukrainischer Anwalt Sergej Koschelnik wollte am Freitag nicht sagen, ob es sich um einen formalen Fehler seinerseits oder eine Strategie mit unklarem Hintergrund handelt. Auch eine APA-Interviewanfrage bei Koschelnik blieb zuletzt unbeantwortet. Der Anwalt wollte auf explizite Nachfrage nicht einmal erklären, ob er die Anfrage an seinen Klienten übermittelt hat.

Der Antrag, der im Oktober beim Verwaltungsgericht von Kiew eingereicht, aus formalen Gründen zurückgewiesen und im November erneut beim Gericht des Schewtschenko-Bezirk eingereicht und erneut zurückgewiesen wurde, hatte sich gegen eine Entscheidung der Einwanderungsbehörde gerichtet, die Seisenbacher wegen Verstößen gegen das Fremdenrecht zum Verlassen der Ukraine bis zum 12. Oktober aufgefordert hatte.

Vorwurf von Sexualdelikten mit Unmündigen

Eine von Österreich begehrte Auslieferung des Ex-Judokas, für den die Unschuldsvermutung gilt, war zuvor vom ukrainischen Justizministerium abgelehnt worden. Die Seisenbacher vorgeworfenen Sexualdelikte mit Unmündigen sind nach ukrainischem Recht verjährt.

Über einen möglichen weiteren Versuch Seisenbachers beim Petschersk-Bezirksgericht lagen am Freitag keinen Angaben vor. Auch die Einwanderungsbehörde hat laut Gerichtsregister keine weiteren Anträge gestellt. Nach Ablauf der Ausreisefrist wäre etwa ein Antrag auf Abschiebung möglich. Nach Entwertung seiner Reisepässe verfügt Seisenbacher derzeit über keine gültigen Reisedokumente und könnte nur in Absprache mit österreichischen Behörden nach Österreich ausreisen, wo ihn ein Prozess am Wiener Landesgericht erwartet. (APA, red, 17.11.2017)