Wien – ÖVP und FPÖ haben am Freitag Verschärfungen für Flüchtlinge in der Grundversorgung sowie bei der Mindestsicherung angekündigt. Die Begriffe werden oft vermischt. Hier folgt ein Überblick, wer worauf Anspruch hat und wer wofür zuständig ist.

Frage: Wer bekommt die Grundversorgung?

Antwort: Die Grundversorgung ist für "hilfs- und schutzbedürftige Fremde" gedacht, wie es in der Grundversorgungsvereinbarung heißt. In der ersten Phase eines Asylverfahrens ist der Bund zuständig, der Flüchtlinge in Bundesbetreuungsstellen (zum Beispiel Traiskirchen) unterbringt. Ab der Zulassung zum Asylverfahren sind die Länder – entsprechend einer Quote – zuständig. Grundsicherung bekommen auch noch subsidiär Schutzbedürftige sowie Asylberechtigte in den ersten vier Monaten nach Asylgewährung.

Frage: Wie viele Menschen sind derzeit in Grundversorgung?

Antwort: Mit Stand 17. November befanden sich laut Innenministerium 63.356 Menschen in Grundversorgung. Der Trend ist rückläufig, vor einem Jahr waren es noch über 80.000.

Außer Wien erfüllt kein Land die vereinbarte Quote, was aber laut Innenressort derzeit kein Problem ist, weil man in allen Regionen freie Kapazitäten habe. Die Übererfüllung der Quote durch Wien (gleich um 46,5 Prozent) hat auch mit dem Zuzug von Asylwerbern aus anderen Bundesländern zu tun. Künftig sollte sich das aber ändern. Wie berichtet trat mit 1. November das neue Fremdenrechtspaket in Kraft, das eine Gebietsbeschränkung für Asylwerber vorsieht sowie die Möglichkeit, die Grundversorgung nach einem negativen Bescheid zu entziehen, wenn man am Verfahren zur Außerlandesbringung nicht mitwirkt.

Frage: Wie viel bekommen Flüchtlinge in der Grundversorgung?

Antwort: Solange sie in den Bundesbetreuungsstellen sind, gibt es pro Kopf nur ein monatliches Taschengeld von 40 Euro (dieser Satz wurde übrigens noch nie an die Inflation angepasst). Sobald die Kompetenz auf die Länder übergeht, wird es etwas komplizierter. Es gibt zwei Möglichkeiten: vom Land beziehungsweise von NGOs organisierte Plätze und private Unterkünfte. Für die organisierten Plätze bekommt der Betreiber 21 Euro pro Kopf und Tag (also 630 Euro im Monat), je nach Bundesland wird ein Teil davon (rund fünf bis sechs Euro täglich) an die Bewohner für Verpflegung weitergegeben. Die Flüchtlinge bekommen weiter 40 Euro monatliches Taschengeld.

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Zuerst kommen Flüchtlinge in Bundesbetreuungsstellen wie jene in Traiskirchen, erst später werden sie auf Plätze in den Ländern zugeteilt.
Foto: reuters/LEONHARD FOEGER

Bei den privat organisierten Plätzen gibt es festgelegte Kostensätze. Ein Erwachsener bekommt für Verpflegung 215 Euro, ein Minderjähriger 100. Für Miete bekommt ein Einzelner maximal 150 Euro, eine Familie bis zu 300 Euro. Ein Beispiel: Ein Paar mit einem Kind käme also insgesamt auf 830 Euro. Darüber hinaus sind noch Einmalzahlungen für Kleidung und Schulbedarf möglich. In Wien wohnen laut dem Fonds Soziales Wien rund zwei Drittel der Asylwerber in privaten Unterkünften, in den anderen Ländern ist der Anteil laut Experten deutlich niedriger, eine zentrale Statistik gibt es aber nicht.

Frage: Wie viel kostet also die Grundversorgung insgesamt?

Antwort: Im Vorjahr gab der Bund laut Innenministerium 473 Millionen Euro aus. Der Bund übernimmt aber nur 60 Prozent der Kosten, der 40-prozentige Länderanteil entspricht also rund 315 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2017 hat der Bund 331,9 Millionen Euro ausgegeben.

Frage: Was wollen ÖVP und FPÖ nun ändern?

Antwort: FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache erklärte am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ÖVP-Chef Sebastian Kurz, er möchte in der Grundversorgung keine Geld-, sondern nur mehr Sachleistungen, die Möglichkeit der individuellen Unterbringung will er streichen.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache würde am liebsten ganz auf Geldleistungen in der Grundversorgung verzichten. Die ÖVP von Parteichef Sebastian Kurz ist da skeptisch.
Foto: cremer

Frage: Und geht das?

Antwort: Wie gesagt: Sobald ein Asylverfahren läuft, sind die Länder zuständig, sie entscheiden also, wie sie die Unterbringung organisieren. Möchte der Bund das ändern, müsste er zunächst einmal den bestehenden Bund-Länder-Vertrag aufkündigen. Ob das Thema ist, wollte man am Montag weder bei ÖVP noch bei FPÖ kommentieren. Dass ein komplettes Streichen von Geldleistungen schwierig werde könnte, hat die ÖVP aber schon eingeräumt. In der EU-Aufnahmerichtlinie heißt es, Unterkunft, Verpflegung und Kleidung könnten in Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, zusätzlich sind aber noch "Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs" erwähnt.

In Wien ist der Anteil an privat untergebrachten Asylwerbern traditionell höher als in anderen Bundesländern.
Foto: Newald

Frage: Und wer hat jetzt Anspruch auf Mindestsicherung?

Antwort: Darauf haben immer nur anerkannte Flüchtlinge (vier Monate nach positivem Bescheid) Anspruch – sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (das Vermögen muss weitgehend aufgebraucht sein). Nachdem Verhandlungen über eine Reform im Vorjahr gescheitert sind, gibt es mittlerweile deutliche Unterschiede zwischen den Ländern.

Niederösterreich sowie das Burgenland haben Regelungen eingeführt, laut denen man in den letzten sechs Jahren zumindest fünf in Österreich gelebt haben muss, um die volle Leistung bekommen zu können. Das stellt zwar nicht explizit auf Asylberechtigte ab, trifft sie aber natürlich in erster Linie. Diese beiden Länder sowie Oberösterreich haben auch Deckelungen für Mehrkindfamilien eingeführt (bei rund 1.500 Euro monatlich). Andere Länder sind großzügiger, der Trend geht aber überall hin zu Sachleistungen.

Frage: Was will Türkis-Blau bei der Mindestsicherung ändern?

Antwort: Details gibt es auch hier noch keine. Vorbild seien Ober- und Niederösterreich, sagte ÖVP-Chef Kurz, der den Ländern drohte: Sollte man sich nicht auf ein gemeinsames Modell verständigen, werde der Bund ein sogenanntes Grundsatzgesetz erlassen und damit den Ländern Vorgaben machen. Möglich wäre das laut Verfassung (die genaue Erklärung finden Sie hier). Letztlich würde der Streit dann wohl bei den Gerichten landen. Wien hat auch bereits angekündigt, sich beim Verfassungsgerichtshof wehren zu wollen, sollte es Vorgaben geben, die aus Wiener Sicht rechtlich unzulässig seien. (Günther Oswald, 21.11.2017)