Die Radetzkykaserne in Horn.

Foto: APA / Herbert Pfarrhofer

Wien – Im Fall des jungen Rekruten, der Anfang August nach einem Marsch bei großer Hitze verstorben ist, liegt das abschließende medizinische Sachverständigengutachten vor. Franz Hütter, Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft Krems an der Donau, bestätigte dem STANDARD am Montag, dass das Gutachten eingelangt ist und aktuell geprüft wird.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen unbekannt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen. "Noch ist keine Entscheidung über eine Einstellung oder Anklage gefallen", sagte Hütter. Diese sei für Anfang des kommenden Jahres zu erwarten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Heer sieht keine Verfehlungen

Der Soldat der Garde war am 3. August bei einem Hitze-Marsch im Rahmen der Grundausbildung nach etwas mehr als drei Kilometern in der Nähe der Kaserne in Horn zusammengebrochen. Er verstarb später im Landesklinikum Horn. Eine heeresinterne Untersuchungskommission kam in einem vorläufigen Ergebnis zu dem Schluss, dass dem Militär keine Verfehlungen angelastet werden können, die in Verbindung mit dem Tod des Rekruten stehen könnten.

Es habe etwa Adjustierungserleichterungen gegeben, kein Zeitlimit beim Marsch, das Tempo habe sich nach dem Langsamsten der Gruppe gerichtet. Zudem habe es Marschpausen und eine ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit gegeben. Die Sanitätsversorgung habe ebenfalls einwandfrei funktioniert.

Zu prüfen gilt auch die Frage, ob der Soldat den Marsch eventuell krank in Angriff genommen hat – und das von den Verantwortlichen bemerkt werden hätte müssen. Am 11. August gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass der 19-Jährige an einem seltenen akuten Infekt gelitten hatte. Festgestellt wurden die Keime Haemophilus influenzae und Streptokokkus pneumoniae.

Zurückgewiesen wurden von der heeresinternen Untersuchungskommission Berichte, wonach Vorgesetzte Klagen von Rekruten nicht ernst genommen hätten. Behauptungen, wonach bei einem Marsch einer anderen Gruppe am 2. August – also einen Tag vor dem Todesfall -- über 20 Rekruten bewusstlos geworden seien, würden laut Heer jeglicher Grundlage entbehren.

Vorwürfe gegen Heer: Verfahren läuft

Vorwürfe im Zusammenhang mit mutmaßlichem Fehlverhalten bei der Garde hat zudem ein ehemaliger Grundwehrdiener erhoben. Der Ex-Soldat hatte seinen Wehrdienst bis Mai 2017 bei der 1. Gardekompanie absolviert – jener Einheit, der auch der verstorbene Grundwehrdiener angehörte. Der Mann warf einem Ausbildner der Garde vor, Selbstverletzungen von Rekruten provoziert zu haben. Laut Staatsanwaltschaft Krems läuft dieses Verfahren ebenfalls noch. Das Landeskriminalamt Niederösterreich ermittelt. (David Krutzler, 20.11.2017)