St. Pölten – Die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) hat für eine pensionierte Diplomkrankenschwester vor Gericht 9.500 Euro mehr Abfertigung erreicht. Ihr ehemaliger Arbeitgeber, das Land Niederösterreich, wollte ihr nach 23 Dienstjahren laut AK-Aussendung von Sonntag statt neun Monatsgehältern Abfertigung nur sechs zahlen und verlor auch in zweiter Instanz.
Die Frau war den Angaben zufolge jahrelang in einer Landeskrankenanstalt beschäftigt, bevor sie in den Ruhestand ging. Von den zustehenden neun Monatsgehältern habe der Arbeitgeber aber nur sechs bezahlt, weil er meinte, eine Abfertigungszahlung aus einem früheren Dienstverhältnis in Abzug bringen zu dürfen – laut Aussendung betrug die Differenz 9.500 Euro brutto. Experten der AK stellten fest, dass zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen mehr als ein halbes Jahr Abstand lag und somit für jedes entsprechend seiner Dauer eine eigene Abfertigung zustehe. Das Land wollte laut Aussendung dennoch nicht zahlen, die AK ging für die Betroffene vor Gericht.
In erster Instanz wurde für die pensionierte Krankenschwester entschieden. Das Land legte Berufung ein und verlor auch den Prozess vor dem Oberlandesgericht Wien, teilte die Arbeiterkammer mit. Die Betroffene habe mittlerweile die Abfertigung erhalten, die ihr vorenthalten wurde, berichtete AKNÖ-Präsident und ÖGB NÖ-Präsident Markus Wieser. (APA, 26.11.2017)