Verfassungsrichter Johannes Schnizer (rechts) mit Anwalt Michael Pilz: Mit Erklärung Rechtsstreit beigelegt.

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Wien – Die FPÖ und der Verfassungsrichter Johannes Schnizer haben ihren Rechtsstreit rund um die Bundespräsidentenwahl 2016 beigelegt. Parteichef Heinz-Christian Strache, der damalige FPÖ-Kandidat Norbert Hofer und Schnizer schlossen am Montag am Handelsgericht in Wien persönlich einen Vergleich, wie Schnizers Anwalt Michael Pilz mitteilte.

ORF

Der Richter am Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte nach der Aufhebung der ersten Stichwahl in Interviews erklärt, dass die FPÖ seiner Meinung nach die Anfechtung schon vor der eigentlichen Wahl vorbereitet habe. Die Freiheitlichen brachten daraufhin Klage ein, auf dass Schnizer seine Aussagen widerruft und unterlässt. Nun reicht ihnen aber doch eine Erklärung des Höchstrichters. Das Gerichtsverfahren endet damit ohne Urteil.

Schnizer dementiert angebliche Behauptung

Laut geschlossenem Vergleich erklärt Schnizer, nie behauptet zu haben, dass die FPÖ, Strache oder Hofer vorab über die konkreten Mängel Bescheid gewusst hätten, wie Pilz ausführte. Im Wortlaut: "Der Beklagte (Schnizer, Anm.) erklärt, nicht behauptet zu haben, die klagenden Parteien (FPÖ, Strache und Hofer, Anm.) hätten über die konkreten Mängel und Rechtswidrigkeiten des Verfahrens zur Wahl zum Bundespräsidenten 2016, die zur Aufhebung des zweiten Wahlganges 2016 führten, bereits vor der Stichwahl Bescheid gewusst, diese aber bewusst nicht abgestellt, um die Wahl anfechten zu können." Darüber hinaus wurde vereinbart, dass jeder seine Prozesskosten selbst trägt.

Die Freiheitlichen hätten Schnizer eigentlich nie klagen wollten, sagt FPÖ-Anwalt Michael Rami: Mit der Erklärung habe man erreicht, dass Schnizer seine Behauptung zurückgenommen hat. Auch Strache zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Schnizer habe klargestellt, dass er "uns nichts vorgeworfen hat", wie er nach der Verhandlung zum "Kurier" sagte.

Schnizers Anwalt meinte hingegen, sein Eindruck sei, dass die FPÖ – die derzeit Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP führt – den Vergleich schloss, um das Verfahren nicht zu verlieren. Pilz verwies auf ein ähnlich gelagertes Verfahren der FPÖ gegen den "Standard", bei dem die FPÖ in erster Instanz abblitzte. In zweiter Instanz wurde der FPÖ-Klage aber in Teilen – nämlich in der Frage, ob die FPÖ die Mängel bei der Wahl nicht nur geduldet, sondern sogar provoziert hätte – stattgegeben. Dieser Fall liegt nach außerordentlichen Revisionen beider Seiten beim Obersten Gerichtshof (OGH). (APA, 27.11.2017)