Wien/Brüssel – Die EU-Kommission hat den Beschäftigungsbonus zwar nach Beihilfenrecht für unbedenklich erklärt – nicht aber in Bezug auf die Diskriminierung von EU-Ausländern (Ausländerfreizügigkeit). Daher sieht das Finanzministerium unverändert keine Rechtssicherheit gegeben. Man könne vorerst noch nicht die Auszahlung des Beschäftigungsbonus empfehlen, sagen Ministeriumsexperten.

Der Beschäftigungsbonus ist zwar mit 1. Juli 2017 in Kraft getreten, die ersten Auszahlungen sind aber erst nach einem Jahr, im Juli 2018, fällig. Bis dahin müsste geklärt sein, ob die EU-Kommission dagegen vorgehen will. Das Finanzministerium möchte vermeiden, dass ausgezahlte Förderungen nachträglich rückgefordert werden müssen.

Um sich mehr Klarheit zu verschaffen, wird das Ministerium nun bei einem EU-Rechtsexperten ein Gutachten in Auftrag geben. Dieses soll abklären, ob es mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit Probleme gibt. An ein solches Gutachten wäre die EU-Kommission allerdings nicht gebunden, endgültige Sicherheit gibt es erst, wenn sich die Kommission dazu geäußert hat. Eine Frist dafür gibt es nicht. (APA, 30.11.2017)