Der Jobbonus geht noch auf Christian Kern und Kurz-Vorgänger Reinhold Mitterlehner zurück.

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Wien – Das Interesse bei den Unternehmern ist enorm. Bereits 11.600 Anträge auf Gewährung eines Beschäftigungsbonus für 53.500 Beschäftigungsverhältnisse sind bei der staatlichen Förderbank AWS eingetrudelt. Allein in den vergangenen acht Tagen sind fast 500 Anträge dazugekommen. Ein gutes Drittel des zwei Milliarden Euro schweren Förderprogramms dürfte also bereits verplant sein, denn die AWS schätzt, dass das Geld für etwa 30.000 Unternehmen reichen wird.

Obwohl die Antragsmaschinerie also schon auf Hochtouren läuft, sieht das Finanzministerium noch immer offene Rechtsfragen. Nun soll ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben werden, um zu prüfen, ob nicht eine Diskriminierung von EU-Ausländern, also eine Verletzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, vorliegt. Vorerst könne man keine Auszahlung von Fördergeldern empfehlen.

EU prüft noch

Christian Wigand, Sprecher der EU-Kommission, bestätigte am Donnerstag auf STANDARD-Anfrage, dass aus beihilfenrechtlicher Sicht keine weitere Prüfung nötig sei, die Prüfung vor dem "Hintergrund der EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit" aber noch laufe. Bis wann eine Entscheidung vorliegt, ist offen.

Wie berichtet steht der Jobbonus auch bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen von FPÖ und ÖVP auf dem Prüfstand. AMS-Chef Johannes Kopf empfahl zuletzt jedenfalls ein vorzeitiges Ende. Spezifische Förderungen für wachsende Unternehmen seien in einer Wachstumsphase wie der aktuellen nicht mehr notwendig, sagte Kopf im STANDARD-Interview.

Rückzahlungen drohen

Die Unternehmen müssen also zittern. Zum einen, ob das Programm frühzeitig abgedreht wird, und zum anderen, ob es rechtlich überhaupt hält. Sollte das nicht der Fall sein, drohen ihnen Rückzahlungen. Erste Überweisungen von der AWS werden aber erst im Juli stattfinden, weil der Bonus immer erst zwölf Monate nach Antragstellung gewährt wird.

Worum es dabei genau geht? Wer zusätzliche Mitarbeiter einstellt, bekommt 50 Prozent der Lohnnebenkosten ersetzt. Förderwürdig sind beim AMS vorgemerkte Personen, Jobwechsler, die bereits in Österreich beschäftigt waren, und Absolventen einer Ausbildung in Österreich.

Weil dadurch vor allem die Anstellung von Inländern subventioniert wird (das war ein Anliegen der SPÖ), könnten die erwähnten Probleme mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit entstehen. Experten wie der Europarechtler Franz Leidenmühler rechneten bereits zu Jahresbeginn mit einem blauen Brief aus Brüssel.

Bereits zwei Gutachten

Die rot-schwarze Regierung wiederum ließ bereits zwei Gutachten erstellen, laut denen der Bonus wohl durchgehen wird. Das Wirtschaftsressort, damals noch unter Reinhold Mitterlehner, einem klaren Befürworter der Förderung, beauftragte die Rechtsanwaltkanzlei Cerha, Hempel, Spiegelfeld, Hlawati, das Kanzleramt unter Christian Kern ließ den Verfassungsdienst des Hauses prüfen.

Dieser ging auch explizit auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein. Die Conclusio damals: Zwar liege eine mittelbare Diskriminierung vor, weil EU-Zuwanderer, die neu ins Land kommen, benachteiligt seien. Aber: "Als Rechtfertigung kann grundsätzlich auf die damit verfolgten beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele der Maßnahme abgestellt werden. Mit den nunmehr erfolgten Änderungen dürfte für alle förderfähigen Personen eine hohe Rechtfertigungsposition gegeben sein." Mit anderen Worten: Der Verfassungsdienst geht davon aus, dass die Regelung hält. (Günther Oswald, 30.11.2017)