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Für Lesben und Schwule – und für Gruppen, Parteien, Expertinnen und Experten, die sich für ihre rechtliche Gleichstellung einsetzen – kommt die Öffnung der Ehe für Homosexuelle durch den Verfassungsgerichtshof einer Einlösung all ihrer Forderungen gleich. Entsprechend groß ist deren Freude, mit Recht sprechen sie von einer historischen Entscheidung.

Denn hiermit reiht sich Österreich unter jene weltweit rund 20 Länder, die zwischen hetero- und homosexuellen Partnerschaften keine gesetzliche Hierarchie mehr gelten lassen. Unter jene Staaten, die der Privilegierung traditionell anerkannter und verwurzelter Mann-Frau-Beziehungen gegenüber Mann-Mann- oder Frau-Frau-Verbindungen ein Ende setzen – just in einer Situation, in der es politisch in eine völlig andere Richtung geht.

Prekärer Schritt

Das macht das Paradoxe und Prekäre dieses Schritts aus: Er findet in Zeiten eines massiven Rechtsrucks statt. Mit der ÖVP und der FPÖ konnten bei der vergangenen Nationalratswahl zwei Parteien die meisten jener Wählerinnen und Wähler hinter sich vereinen, die der Gleichstellung Homosexueller ablehnend gegenüberstehen. Nun verhandeln sie über eine Regierung, die laut Umfragen einer Mehrheit als die noch beste Lösung für das Land erscheint.

Dabei haben Umfragen der vergangenen Jahre wiederholt gezeigt, dass unter Österreicherinnen und Österreichern in Bezug auf Homosexualität liberalere Ansichten dominieren.

Politisch wäre unter einer solchen Regierung eine Öffnung der Ehe für Homosexuelle bei gleichzeitiger Öffnung der eingetragenen Partnerschaften für Heterosexuelle – so der Entscheid der Verfassungsrichter – völlig unrealistisch. Noch unrealistischer als unter Rot-Schwarz, als die ÖVP den finalen Schritt zur Lesben- und Schwulengleichstellung ausbremste.

Kurz als Bremser

Zuletzt etwa in Gestalt des wohl künftigen Bundeskanzlers Sebastian Kurz, der während des Wahlkampfs die eigens für Homosexuelle geschaffene eingetragene Partnerschaft als völlig ausreichend bezeichnete; die Verfassungsrichter schreiben ihr nunmehr eine "diskriminierende Wirkung" zu.

Damit setzte Kurz fort, was die ÖVP seit dem Erstarken der Lesben- und Schwulenbewegung vor rund 30 Jahre getan hat – und wofür sie seit der Machtübernahme Heinz-Christian Straches in der FPÖ auch die Blauen auf ihrer Seite wusste. Sie verhinderte, dass es in Österreich zu parlamentarischen Gleichstellungsbeschlüssen kam.

Für die von rechten Burschenschaftern und Mädels dominierte Strache-FPÖ wäre Derartiges ohnehin ein No-Go. In ihrer Weltsicht sind Lesben und Schwule für Ehe und Familie prinzipiell ungeeignet, obwohl sie in Österreich inzwischen volles Adoptionsrecht haben.

Starke Höchstrichter

Wie alle grundlegenden Schritte zur Gleichstellung Homosexueller basiert auch dieses Adoptionsrecht auf einem Erkenntnis des Verfassungsgerichts. Auf eine von dem in Gleichstellungscausen umtriebigen Anwalt Helmut Graupner eingelegte Beschwerde hin wandten die Höchstrichter die hier inzwischen bestimmenden europarechtlichen Entscheide an.

Dass ihnen damit die Rolle eines gesellschaftspolitischen Gestalters zukommt, ist ein österreichisches Spezifikum. In Zeiten des Rechtsrucks zeigt es eine verfassungsrechtliche Stärke bei gleichzeitiger politischer Schwäche im Land auf. Und es macht überdies einen zentralen Zug sichtbar: die Spaltung der österreichischen Gesellschaft. (Irene Brickner, 5.12.2017)