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Beim Online-Shopping muss man auf mehrere Dinge achten, um nicht auf unseriöse Anbieter hereinzufallen.

Foto: APA/AFP/GETTY IMAGES/JUSTIN SULL

Black Friday, Cyber Monday, Winterschlussverkauf, Weihnachts-Sale – wo man auch hinblickt locken derzeit Angebote. Auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken wird man bei so manchem Angebot im Netz dazu verleitet, schnell zuzuschlagen. Doch lauert hier einiges Ungemach – vom Kleingedruckten, das die Schnäppchen schnell entzaubert, über schlampige Anbieter bis hin zu tatsächlich betrügerischen Shops.

Pech beim Black-Friday-Shopping

So ist ein STANDARD-Leser beim Black-Friday-Einkauf gleich dreimal zum Handkuss gekommen. Ein Shop aus Deutschland berechnete Versandkosten, obwohl die Lieferung als versandkostenfrei angegeben war, und lieferte das beworbene Angebot unvollständig – trotz Werbung auf der .at-Domain soll das Angebot nur für deutsche Kunden gegolten haben. Ein Shop mit mit Sitz in Dänemark gab Produkte als lagernd an, nach dem Kauf stellte sich jedoch heraus, dass sich diese Angabe auf seine Lieferanten bezog und die tatsächliche Lieferzeit mehrere Monate betragen sollte. Ein dritter Shop aus Österreich löschte einen bestellten Artikel und teilte auf Anfrage des Kunden mit, dass man das Produkt nicht mehr verkaufe.

Laut Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer kommt es derzeit nicht zu vermehrten Beschwerden in Zusammenhang mit Black-Friday- oder anderen Online-Angeboten. Das bestätigt auch der Verein für Konsumentenschutz (VKI) auf Anfrage. Derartige Probleme mit Online-Käufen kämen allerdings laufend vor. Bewirbt ein Anbieter ein Produkt, liefert es dann aber nicht nach den angegebenen Konditionen, fällt das unter unlauteren Wettbewerb. Im Fall des STANDARD-Lesers konnten die Probleme mit dem Support geklärt werden – allerdings erst nach mehrmaliger Nachfrage über diverse Support-Hotlines und über die Facebook-Seite des Anbieters. Das falsch ausgewiesene Angebot wurde auf einen technischen Fehler zurückgeführt. Sofern Kunden ihre Probleme nicht mit dem Anbieter lösen können, sollten sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum oder den Internet Ombudsmann wenden. Diese Stellen helfen dann bei Rechtsstreitigkeiten.

Worauf achten bei Online-Shops?

Ganz allgemein sollte man darauf achten, dass der Shop über ein Impressum verfügt, welche Bewertungen andere Kunden gegeben haben und ob der Anbieter über ein Gütesiegel verfügt. Seriöse Shops sind etwa am European Trust Mark bzw. dem Österreichischen E-Commerce-Gütezeichen zu erkennen. Allerdings hatte auch der österreichische Shop im Fall des Lesers dieses Gütesiegel. Technische Fehler, die ein Produkt als lieferbar anzeigen, das nicht mehr im Sortiment ist, können nicht ausgeschlossen werden.

Wer bei einem Online-Shop unsicher ist, kann auch auf der Watchlist Internet nachsehen. Dort wird eine Liste mit tatsächlich betrügerischen Shops geführt. Ist man auf so eine Seite hereingefallen, sollte man sofort das Kreditkartenunternehmen bzw. die Bank anrufen, um die Zahlung rückgängig zu machen und sich an die Polizei wenden.

Kritik an Geoblocking-Regelung

Mit dem Ende des Geoblockings im Online-Handel drohen neue Probleme. Denn die EU-Richtlinie sieht nur vor, dass Anbieter in der EU mit Kunden aus anderen EU-Ländern zwar auf deren Wunsch einen Kaufvertrag abschließen müssen – nicht aber, dass das auch die Lieferung mit einschließt. Dann müssen sich die Kunden selbst um den Transport kümmern und eventuelle Schäden auch selbst bezahlen. Bei Streitfällen könnten Anbieter geltend machen, dass der Rechtsstandort in ihrem Land liegt und ein Verfahren für Kunden erschweren. Das Ende des Geoblockings sei zwar ein kleiner Fortschritt, die EU habe das Ziel mehr Rechtssicherheit zu schaffen jedoch klar verfehlt, so Daniela Zimmer zum STANDARD. (Birgit Riegler, 15.12.2017)