"Pro und Contra" auf Puls 4 zum Verhüllungsverbot, >>> Sendung hier zum Nachsehen.

Foto: puls 4/screenshot

Keine zehn Wochen ist das Antigesichtsverhüllungsgesetz aktiv – und schon hat sich die Unruhe anscheinend verflüchtigt. Das Parlamentsmaskottchen, unlängst polizeilich geprüft, ist noch auf freiem Fuß. Und jene Dame, die sich zu nächtlicher Stunde mit einem Schal verhüllte, wurde in Pro und Contra vom Wiener Polizeipräsidenten korrekt informiert.

Ihr Fall ist berühmt: Nach einer als unangenehm empfundenen Amtshandlung wurde die Dame wegen Schalverhüllung mit einer 50-Euro-Strafe belegt. Das Verfahren ist quasi ein laufendes.

Dass die Dame den Polizeichef auf Puls 4 als etwas gnadenlos empfand, löste beim Amtsträger zwar Verständnis aus ("Im Alltag gibt es immer Menschen, die sich zu Unrecht verurteilt fühlen ..."), seine Rechtsbelehrung empfand er jedoch schon als freundlichen Formalismus, für welchen ihm wohl Dank gebührte: "Ist der Schal in einer Weise getragen worden, dass das Gesicht verhüllt war – ja oder nein? Das ist eine reine Sachverhaltsfrage!" Das Gesetz sei einfach, so der Präsident. Aus nur 100 bisherigen Abmahnungen und 20 Anzeigen sei dies ersichtlich. Es bleibe der Dame im Übrigen die Möglichkeit, den vollen Instanzenweg zu beschreiten.

Wie viele Jahre dieser in Anspruch nehmen würde, sagte der Präsident nicht. Er hätte es wohl gerne getan. Es galt jedoch – in munterer Runde – auch über andere Aspekte des Gesetzes zu plaudern: Eine Dame sah im Burkaverbot eine Freiheitsberaubung. Eine andere erklärte die Burka zur Attacke auf die Demokratie. Später fiel auch der Begriff "Entmenschlichung" durch Burka. All dem lauschte der Präsident fast wortlos. Es war ihm wohl keine Gesetzesübertretung aufgefallen. (Ljubisa Tosic, 5.12.2017)